Sitzung: 03.02.2022 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: A-046/2021-2026
Es liegen folgende Anträge der
CDU-Fraktion vor:
1.
Die Anlage
3 zu TOP 3 der BSU-Sitzung ist Grundlage für die weiteren Beschlüsse.
2.
Der
Grasweg entfällt zugunsten notwendiger Bauflächen.
3.
Die
Festsetzungen erfolgen:
Für
den Bereich WA 1 = GRZ mit 0,4, GFZ mit 0,8, FH mit 8,50 m und Vollgeschosse II
und
für
den Bereich WA 2 = GRZ mit 0,4, GFZ mit 0,8, FH mit 9,50 m und Vollgeschosse II
4.
Für den
Bereich MI ist in Angrenzung zur bestehenden Bebauung ein Kindergartenneubau
für Hausen/Garbenteich zu planen. Der restliche Bereich MI ist dem Bereich WA 2 zuzuschlagen.
5.
Die
Pflicht zur Errichtung von Solardächern ist entweder über den Bebauungsplan oder die Grundstückskaufverträge sicher zu
stellen.
6.
Wegen
verschiedener Möglichkeiten einer Wärmeversorgung sind Gespräche mit den Stadtwerken Gießen oder anderen Anbietern
zu führen. Über die Ergebnisse ist der
Stadtverordnetenversammlung zu berichten.
Zu Punkt 5 legt STV Peter Alexander folgenden Änderungsantrag der
SPD-Fraktion vor:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim möge beschließen:
Die Pflicht zur Errichtung von Solardächern mittels der
Grundstückskaufverträge ist zu überprüfen und sodann zur weiteren Beratung und
Entscheidung über den BSU der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Nach eingehender Beratung und Diskussion schlägt STV Reiner
Leidich vor, GRZ und GFZ an die bestehende Bebauung anzugleichen und ändert
Punkt 3 wie folgt:
3. Die
Festsetzungen erfolgen:
Für den Bereich WA 1 = GRZ mit 0,4, GFZ mit
0,5, FH mit 8,50 m und Vollgeschosse II und
für den Bereich WA 2 = GRZ mit 0,4, GFZ mit
0,6, FH mit 9,50 m und Vollgeschosse II
STV Eckart Hafemann beantragt eine Sitzungsunterbrechung.
Nach Wiedereintritt in die Sitzung lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über die einzelnen Punkte wie folgt abstimmen.
1. Die
Anlage 3 zu TOP 3 der BSU-Sitzung ist Grundlage für die weiteren Beschlüsse.
Über diesen Punkt wird nicht abgestimmt.
2. Der
Grasweg entfällt zugunsten notwendiger Bauflächen.
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt
14
Ja-Stimmen (10 CDU, 4 FW)
18
Nein-Stimmen (12 SPD, 5 Grüne, 1 FDP)
1
Enthaltung (FW)
3. Die
Festsetzungen erfolgen:
Für
den Bereich WA 1 = GRZ mit 0,4, GFZ mit 0,8, FH mit 8,50 m und Vollgeschosse II
und
für
den Bereich WA 2 = GRZ mit 0,4, GFZ mit 0,8, FH mit 9,50 m und Vollgeschosse II
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt
16
Ja-Stimmen (10 CDU, 5 FW, 1 FDP)
17
Nein-Stimmen (12 SPD, 5 Grüne)
4. Für
den Bereich MI ist in Angrenzung zur bestehenden Bebauung ein
Kindergartenneubau für Hausen/Garbenteich zu planen. Der restliche Bereich MI
ist dem Bereich WA 2 zuzuschlagen.
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt
15
Ja-Stimmen (10 CDU, 5 FW)
17
Nein-Stimmen (12 SPD, 5 Grüne)
1
Enthaltung (FDP)
5. Die
Pflicht zur Errichtung von Solardächern ist entweder über den Bebauungsplan oder die Grundstückskaufverträge sicher zu
stellen.
Hier lässt die Stadtverordnetenvorsteherin zunächst den Änderungsantrag der
SPD-Fraktion wie folgt abstimmen:
Die Pflicht zur Errichtung von Solardächern mittels der
Grundstückskaufverträge ist zu überprüfen und sodann zur weiteren Beratung und
Entscheidung über den BSU der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen
23
Ja-Stimmen (12 SPD, 5 Grüne, 4 FW, 1 FDP)
10
Nein-Stimmen (CDU)
Über den Antrag der CDU-Fraktion wird nicht mehr abgestimmt.
6. Wegen
verschiedener Möglichkeiten einer Wärmeversorgung sind Gespräche mit den Stadtwerken Gießen oder anderen Anbietern
zu führen. Über die Ergebnisse ist der
Stadtverordnetenversammlung zu berichten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen