Sitzung: 05.12.2022 Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
Vorlage: STV-172/2021-2026
Herr Hendrik Christophel von der Planungsgruppe Prof. Dr. V. Seifert stellt die beabsichtigte Bebauung vor. Er zeigt die Unterschiede eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu einem qualifizierten Bebauungsplan auf.
Dem Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt liegt folgender Beschussvorschlag vor:
„Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
beschließt, der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, nachfolgende
Beschlüsse zu fassen:
- Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB auf Antrag
des Vorhabenträgers – HP+P Generalplaner GmbH – das Verfahren zur
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans/Vorhaben- und
Erschließungsplans nach § 12 BauGB einzuleiten.
- Der Vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 14 „Wohnresidenz Zur Langwiese“ im Stadtteil Holzheim
wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB aufgestellt. Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 ist durchzuführen.
- Die Parzellen Flur 8 Nr. 134/1 und 135/1 sind in den Geltungsbereich
des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 „Wohnresidenz Zur
Langwiese“ im Stadtteil Holzheim miteinzubeziehen und als Wohnbaufläche
auszuweisen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.“
Nach eingehender Beratung und Diskussion ist der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt der einhelligen Meinung, den Punkt 3 des Beschlussvorschlages zu entfernen und bei Punkt 1 die genaue Parzellenbezeichnung aufzuführen.
Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
beschließt, der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, nachfolgende
Beschlüsse zu fassen:
1.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem.
§ 2 Abs. 1 BauGB auf Antrag des Vorhabenträgers – HP+P Generalplaner GmbH – das
Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans/Vorhaben- und
Erschließungsplans nach § 12 BauGB für die Parzellen Flur 8 Nr. 136/1 und 138/6
einzuleiten.
2.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 14 „Wohnresidenz
Zur Langwiese“ im Stadtteil Holzheim wird als Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 ist durchzuführen.
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen