Herr Hendrik Christophel von der Planungsgruppe Prof. Dr. V. Seifert stellt die beabsichtigte Bebauung vor. Er zeigt die Unterschiede eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu einem qualifizierten Bebauungsplan auf.

 

Dem Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt liegt folgender Beschussvorschlag vor:

 

„Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, nachfolgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB auf Antrag des Vorhabenträgers – HP+P Generalplaner GmbH – das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans/Vorhaben- und Erschließungsplans nach § 12 BauGB einzuleiten.

 

  1. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 14 „Wohnresidenz Zur Langwiese“ im Stadtteil Holzheim wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 ist durchzuführen.

 

  1. Die Parzellen Flur 8 Nr. 134/1 und 135/1 sind in den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 „Wohnresidenz Zur Langwiese“ im Stadtteil Holzheim miteinzubeziehen und als Wohnbaufläche auszuweisen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.“

 

 

Nach eingehender Beratung und Diskussion ist der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt der einhelligen Meinung, den Punkt 3 des Beschlussvorschlages zu entfernen und bei Punkt 1 die genaue Parzellenbezeichnung aufzuführen.

 

 

Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, nachfolgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.       Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB auf Antrag des Vorhabenträgers – HP+P Generalplaner GmbH – das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans/Vorhaben- und Erschließungsplans nach § 12 BauGB für die Parzellen Flur 8 Nr. 136/1 und 138/6 einzuleiten.

 

2.       Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 14 „Wohnresidenz Zur Langwiese“ im Stadtteil Holzheim wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 ist durchzuführen.

 

3.       Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:                               Einstimmig beschlossen