Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 51a HGO, dem Antrag der Bauherrschaft des Grundstückes Karl-Brückel-Straße 13 (Flur 14 Nr. 237) im Stadtteil Watzenborn-Steinberg auf Unterschreitung der Dachneigung von mind. 25 Grad zum Zwecke der Errichtung eines Flachdaches mit 2 % Gefälle zuzustimmen. Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 (2) wird mit der Auflage einer Dachbegrünung erteilt.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen