Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 51a HGO,  dem Antrag der Bauherrschaft des Grundstückes Karl-Brückel-Straße 9 (Flur 14 Nr. 235) im Stadtteil Watzenborn-Steinberg auf Unterschreitung der Dachneigung von mind. 25 Grad zum Zwecke der Errichtung eines Flachdaches zuzustimmen. Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 (2) wird mit der Auflage einer Dachbegrünung erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:                                                               Einstimmig beschlossen