Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, als Eilausschuss anstelle des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt, einer grundsätzlichen Abweichung von der Festsetzung der Traufhöhe um 0,50m auf 4,50m im Baugebiet “Hausen-Ost“ Bauabschnitt Nord gemäß § 31 Abs. 2 (2) BauGB zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                                               Einstimmig beschlossen