Bürgermeister Schäfer nimmt Bezug auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und erläutert mit Hinweis auf das Eigenbetriebsgesetz, dass eine im Ausschuss andiskutierte Verwendung des Jahresgewinnes aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei.

Stadtverordnetenvorsteher Kandel lässt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Angelegenheit in den Haupt- und Finanzausschuss zur Endentscheidung zu verweisen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen