Sitzung: 09.12.2013 Haupt- und Finanzausschuss
STV Leidich bittet zu prüfen, ob ein Teil des Gewinnes in eine Gebührenausgleichsrücklage eingestellt werden kann und in diesem Zusammenhang die Abstimmung über diesen Punkt zurückzustellen. Der betreffende Änderungsantrag wird in der Sitzung verteilt und hat folgenden Wortlaut:
„Die CDU-Fraktion stellt zur
Stadtverordnetenvorlage STV-235/2011-2016 (TOP 6 HFA vom 9.12.2013) folgenden
Änderungsantrag:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt den Jahresabschluss zum 31. Dezember
2012 für die Wasserwerke Pohlheim festzustellen.
Der Jahresgewinn
aus der Wasserversorgung von 15.004,33 Euro und der Jahresgewinn aus der
Abwasserbeseitigung von 758.250,75 Euro wird
in Höhe von …….. (davon Wasserversorgung
….., Abwasserbeseitigung……) in eine Gebührenausgleichsrücklage eingestellt. Der
Restbetrag über ……. (davon Wasserversorgung ….., Abwasserbeseitigung……) wird
auf neue Rechnung vorgetragen.
Begründung:
Wenn beschlossen wird, den gesamten Jahresgewinn auf neue Rechnung
vorzutragen, geht dieser Betrag im Kapital der kommenden Jahre „unter“ und wird bei künftigen
Gebührenberechnungen nicht mehr berücksichtigt.
Deshalb ist es erforderlich, zu prüfen welcher Betrag in eine
„Gebührenausgleichsrücklage“ eingestellt werden muss, damit dieser
ausschließlich den Gebührenzahlern zugutekommt. Bei der nächsten
Gebührenkalkulation wird der Betrag dann durch Auflösung der gebildeten
Rücklage zugunsten der Verbraucher gebührenmindernd berücksichtigt.
Zu § 106 HGO heißt es im Kommentar von Dr. Rauber…(Auflage 2012) dazu:
….„Die Überschüsse in den Gebührenaushalten stellen Fremdkapital dar, da
sie wegen des Kostendeckungsgebots des KAG an die Gebührenzahler zurückzuführen
sind. Der Sonderposten ist bei nächster Gelegenheit, also innerhalb der
nächsten Kalkulationsperiode, aufzulösen und als Ertrag bei der
Gebührenkalkulation zu berücksichtigen. Damit wird auch deutlich, dass
Überschüsse aus den Gebührenhaushalten nicht im Rahmen der Gesamtdeckung zur
Finanzierung des Gesamthaushaltes verwendet werden dürfen.“….
Der hessische Rechnungshof hat wiederholt
festgestellt, dass erzielte Überschüsse nicht in eine
Gebührenausgleichsrücklage eingestellt und auch nicht in den Gebührenkalkulationen
der Folgeperioden berücksichtigt wurden.
Wir bitten deshalb um Feststellung welcher Betrag unter
Berücksichtigung der vorgenannten
Kriterien in die Gebührenausgleichsrücklage eingebucht werden muss.
Bis dahin bitten wir auf einen Beschluss über
die Verwendung des Jahresgewinns 2012 zu verzichten.“
Über den CDU-Änderungsantrag wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen
6
Ja-Stimmen
2
Nein-Stimmen
2
Enthaltungen
Somit kann die Abstimmung über den
Beschlussvorschlag entfallen.
Ebenfalls wird der CDU Antrag „Verzicht auf die Erhebung der Abwassergrundgebühr 2014“ verteilt und hat folgenden Wortlaut:
„CDU-Antrag zu den Haushaltsberatungen:
Die CDU bittet im
Rahmen der Haushaltsberatungen für 2014 um Prüfung, ob die am 16.12.2011 durch
die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Grundgebühr nach § 25 Absatz 3 der
Entwässerungssatzung ab dem 1.1.2014 ausgesetzt werden kann.
Um eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können, ist über das voraussichtliche
Jahresergebnis 2013 für die Entwässerung durch die Betriebsleitung zu
berichten.“