Nach Hinweis des StV Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster, wonach in der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung geregelt sei, dass die Anfragen schriftlich oder mündlich beantwortet würden, erläutert Stadtverordnetenvorsteherin Anja Sames-Postel mit Hinweis auf den Kommentar zur Hessischen Gemeindeordnung die Art und Weise der Beantwortungen.

Bürgermeister Schöffmann verweist ergänzend auf das Mündlichkeitsprinzip. Gleichwohl werde die Anfrage der SPD-Fraktion vom 5. Dezember 2016 und die Beantwortung als Anlage 4 der Niederschrift beigefügt.