Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 4. Dezember 2016 vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung setzt einen Akteneinsichtsausschuss ein. Dieser Akteneinsichtsausschuss wird mit folgender Fragestellung betraut:

Der Ausschuss soll die vertraglichen und tatsächlichen Beziehungen zwischen der Stadt Pohlheim und der Firma „Erste Pohlheimer Erschließungs-, Betriebs-, Bau-, Verwaltungs- und Vermarktungs GmbH“ sowie deren Vorgängerin „Erste Pohlheimer Objekt „Gebrannter Triesch“ GmbH“ sowie die vertraglichen und tatsächlichen Beziehungen zwischen den genannten Firmen und dem seinerzeitigen Geschäftsführer der „Erste Pohlheimer Objekt „Gebrannter Triesch“ GmbH“, Jörg Fischer und dessen verschiedenen Unternehmen durch Einsicht in die Akten der Stadt Pohlheim soweit klären, dass der Vorwurf gegen Herrn Fischer, fragwürdige Geschäfte zu Lasten der Stadt Pohlheim getätigt zu haben, ausgeräumt werden kann.

Dazu nimmt der Ausschuss Einsicht in Akten, die die Stadt Pohlheim in den Jahren vor 2004 über ihre Eigenschaft als Mitgesellschafterin der genannten Firmen angelegt hat.

Weiterhin nimmt der Ausschuss Einsicht in Verträge, die vor 2004 zwischen der Stadt Pohlheim einerseits und den genannte Firmen andererseits geschlossen wurden sowie in die im Vertragsverlauf angelegten Akten zur Abwicklung dieser Verträge. Zum Dritten nimmt der Ausschuss Einsicht in Verträge, die beginnend ab 1998 vor 2004 zwischen der Stadt Pohlheim einerseits und den heute als JFG Holding zusammengefassten Firmen des o.g. Geschäftsführers andererseits geschlossen wurden sowie in die im Vertragsverlauf angelegten Akten zur Abwicklung dieser Verträge.

Ziel dieses Akteneinsichtsausschusses ist es, das wirtschaftliche und vertragliche Handeln Jörg Fischers, im Zeitraum seiner oben bezeichneten Geschäftsführerschaft  gegenüber der Stadt Pohlheim so weit aufzuklären, dass Vorwürfe, er habe sich auf fragwürdige Weise an der Stadt Pohlheim bereichert, ausgeräumt werden können.“

 

StV Eckart Hafemann begründet den Antrag.

 

Nach eingehender Diskussion erhält der Antrag folgenden Wortlaut:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Akteneinsichtsausschuss mit folgender ergänzender Fragestellung zu betrauen:

Der Ausschuss soll die vertraglichen und tatsächlichen Beziehungen zwischen der Stadt Pohlheim und der Firma „Erste Pohlheimer Erschließungs-, Betriebs-, Bau-, Verwaltungs- und Vermarktungs GmbH“ sowie deren Vorgängerin „Erste Pohlheimer Objekt „Gebrannter Triesch“ GmbH“ sowie die vertraglichen und tatsächlichen Beziehungen zwischen den ge-nannten Firmen und dem seinerzeitigen Geschäftsführer der „Erste Pohlheimer Objekt „Ge-brannter Triesch“ GmbH“, Jörg Fischer und dessen verschiedenen Unternehmen durch Ein-sicht in die Akten der Stadt Pohlheim soweit klären, dass der Vorwurf gegen Herrn Fischer, fragwürdige Geschäfte zu Lasten der Stadt Pohlheim getätigt zu haben, ausgeräumt werden kann.

Dazu nimmt der Ausschuss Einsicht in Akten, die die Stadt Pohlheim in den Jahren vor 2004 über ihre Eigenschaft als Mitgesellschafterin der genannten Firmen angelegt hat.

Weiterhin nimmt der Ausschuss Einsicht in Verträge, die vor 2004 zwischen der Stadt Pohl-heim einerseits und den genannte Firmen andererseits geschlossen wurden sowie in die im Vertragsverlauf angelegten Akten zur Abwicklung dieser Verträge. Zum Dritten nimmt der Ausschuss Einsicht in Verträge, die beginnend ab 1998 vor 2004 zwischen der Stadt Pohl-heim einerseits und den heute als JFG Holding zusammengefassten Firmen des o.g. Ge-schäftsführers andererseits geschlossen wurden sowie in die im Vertragsverlauf angelegten Akten zur Abwicklung dieser Verträge.

Diese Vorgänge sind zu überprüfen.“

 

Über den Antrag in geänderter Fassung wird wie folgt abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:                Einstimmig beschlossen

                                                                               20 Ja-Stimmen (11 SPD, 4 FW, 3 Grüne, 2 FDP)

                                                                               14 Enthaltungen (14 CDU)