Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 6. November 2016 vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim möge beschließen:

 

1.         Die Erhebung des beitragsfähigen Aufwands der betroffenen Anlieger bei grundhaften Sanierungen im Sinne des § 3 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Pohlheim ist ab sofort bis zur Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, ob für Pohlheim diese Erhebung nach „Wiederkehrenden Straßenbeiträgen“ erfolgen soll, zurückzustellen.

 

2.         Sofern sich die Stadtverordnetenversammlung für die Einführung der Erhebung nach „Wiederkehrenden Straßenbeiträgen“ entscheidet, sind die nach Punkt 1 zurückgestellten Erhebungen von den betroffenen Anliegern im Wege von Übergangsregelungen in Form der „Wiederkehrenden Straßenbeiträge“ zu realisieren.

 

3.         Die Punkte 1 und 2 sind aktuell beispielweise auf die Sanierung der Dorf-Güller Str. anzuwenden, die von der Stadt Pohlheim als grundhafte Sanierung beurteilt wird.“

 

StV Sabine Scheele-Brenne teilt mit, dass der Wortlaut des Antrages wie folgt geändert werde:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim möge beschließen:

 

1.         Die Erhebung des beitragsfähigen Aufwands der betroffenen Anlieger bei grundhaften Sanierungen im Sinne des § 3 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Pohlheim ist ab sofort bis zur Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, ob für Pohlheim diese Erhebung nach „Wiederkehrenden Straßenbeiträgen“ erfolgen soll, zurückzustellen.

 

2.         Sofern sich die Stadtverordnetenversammlung für die Einführung der Erhebung nach „Wiederkehrenden Straßenbeiträgen“ entscheidet, sind die nach Punkt 1 zurückgestellten Erhebungen von den betroffenen Anliegern im Wege von Übergangsregelungen in Form der „Wiederkehrenden Straßenbeiträge“ zu realisieren, vorbehaltlich der rechtlichen Überprüfung dieses Vorgehens.

 

3.         Die Punkte 1 und 2 sind aktuell beispielweise auf die Sanierung der Dorf-Güller Str. anzuwenden, die von der Stadt Pohlheim als grundhafte Sanierung beurteilt wird.“

 

Nach Antragsbegründung durch StV Sabine Scheele-Brenne wird der Antrag in den Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt sowie den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.