Sitzung: 16.12.2016 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: A-092/2016-2021
Der Stadtverordnetenversammlung
liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 6. November 2016 vor:
„Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim möge beschließen:
1. Die
Erhebung des beitragsfähigen Aufwands der betroffenen Anlieger bei grundhaften
Sanierungen im Sinne des § 3 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung der Stadt
Pohlheim ist ab sofort bis zur Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, ob
für Pohlheim diese Erhebung nach „Wiederkehrenden Straßenbeiträgen“ erfolgen
soll, zurückzustellen.
2. Sofern
sich die Stadtverordnetenversammlung für die Einführung der Erhebung nach
„Wiederkehrenden Straßenbeiträgen“ entscheidet, sind die nach Punkt 1
zurückgestellten Erhebungen von den betroffenen Anliegern im Wege von
Übergangsregelungen in Form der „Wiederkehrenden Straßenbeiträge“ zu
realisieren.
3. Die
Punkte 1 und 2 sind aktuell beispielweise auf die Sanierung der Dorf-Güller
Str. anzuwenden, die von der Stadt Pohlheim als grundhafte Sanierung beurteilt
wird.“
StV Sabine Scheele-Brenne teilt
mit, dass der Wortlaut des Antrages wie folgt geändert werde:
„Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim möge beschließen:
1. Die
Erhebung des beitragsfähigen Aufwands der betroffenen Anlieger bei grundhaften
Sanierungen im Sinne des § 3 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung der Stadt
Pohlheim ist ab sofort bis zur Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, ob
für Pohlheim diese Erhebung nach „Wiederkehrenden Straßenbeiträgen“ erfolgen
soll, zurückzustellen.
2. Sofern
sich die Stadtverordnetenversammlung für die Einführung der Erhebung nach
„Wiederkehrenden Straßenbeiträgen“ entscheidet, sind die nach Punkt 1
zurückgestellten Erhebungen von den betroffenen Anliegern im Wege von
Übergangsregelungen in Form der „Wiederkehrenden Straßenbeiträge“ zu
realisieren, vorbehaltlich der rechtlichen Überprüfung dieses Vorgehens.
3. Die
Punkte 1 und 2 sind aktuell beispielweise auf die Sanierung der Dorf-Güller
Str. anzuwenden, die von der Stadt Pohlheim als grundhafte Sanierung beurteilt
wird.“
Nach Antragsbegründung durch StV Sabine Scheele-Brenne wird der Antrag in den Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt sowie den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.