StV Gimbel berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Kultur und Sport. Dieser habe einvernehmlich die Beratung dem  Haupt- und Finanzausschuss überlassen.

 

StV Lemcke berichtet, dass der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung empfehle:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Erweiterung der „Gebührensatzung der Stadt Pohlheim über die Benutzung der Kindergärten“; Festlegung von Gebühren für Randzeiten

 

Die §§ 2 und 2a werden wie folgt erweitert:

 

§ 2 Gebühren

 

  1. Die Gebühr für Kinder ab drei Jahren beträgt
    1. für die Benutzung nur vormittags 119,00 €/Monat
    2. für die Benutzung von 7:15 Uhr bis 14:00 Uhr 141,00 €/Monat
    3. für die Benutzung vor- und nachmittags 178,00 €/Monat
    4. für die Benutzung ganztags 206,00 €/Monat
    5. für die zusätzliche Betreuung von 6:00 Uhr bis 7:15 Uhr 44,00 €/Monat
    6. für die zusätzliche Betreuung von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr 70,00 €/Monat

 

  1. Die Gebühr für Kinder unter drei Jahren beträgt 100% der Gebühr gemäß Satz 1.

 

  1. Das Verpflegungsgeld wird kostendeckend erhoben.

 

  1. Die Gebühr für eine zugekaufte Betreuungsstunde (Zukaufstunde § 1 Abs. 1a und b der Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Pohlheim) beträgt 3,00 Euro.

 

§ 2 a Gebührenermäßigung

 

Eltern zahlen bei entsprechendem Einkommen auf Antrag eine ermäßigte Gebühr wie folgt:

 

Bei einem maßgeblichen Jahreseinkommen bis

Ziffer 1a

Nur vormittags

Ziffer 1 b

7:15 – 14:00 Uhr

Ziffer 1 c

vor- und nachmittags

Ziffer 1 d

ganztags

Ziffer 1 e

6:00 – 7:15 Uhr

Ziffer 1 f

16:00 – 18:00 Uhr

60 000 €

111,00 €

133,00 €

165,00 €

190,00 €

42,00 €

66,00 €

50 000 €

105,00 €

126,00 €

157,00 €

181,00 €

40,00 €

62,00 €

40 000 €

100,00 €

120,00 €

150,00 €

172,00 €

37,00 €

58,00 €

30 000 €

96,00 €

114,00 €

143,00 €

164,00 €

35,00 €

55,00 €

20 000 €

93,00 €

110,00 €

138,00 €

158,00 €

33,00 €

52,00 €

 

Diese Satzungsänderung tritt mit Wirkung vom 01.01.2014 in Kraft.“

 

Nacheingehender Diskussion lässt Stadtverordnetenvorsteher Kandel über die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wie folgt abstimmen:

 

      Abstimmungsergebnis:                                Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                                             20 Ja-Stimmen (13 SPD, 3 Grüne, 4 FW)

                                                                       14 Nein-Stimmen (13 CDU, 1 FDP)