StV Biadala bemängelt unter Hinweis auf § 25 HGO die Teilnahme des STV Hutzfeld an der Beratung des Tagesordnungspunktes.

Bürgermeister Schöffmann führt aus, dass kein Widerstreit der Interessen vorläge.

 

Stadtverordnetenvorsteherin Sames Postel teilt mit, dass Bürgermeister Schöffmann fristgerecht den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15. April 2016, TOP 15 "Widerspruch des Bürgermeisters gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26. Februar 2016, TOP 6 "Antrag der Fraktionen SPD und FW vom 20.01.2016 zur Straßenbeitragssatzung Pohlheim - Einstufung der Dorf-Güller Straße in Garbenteich“ beanstandet habe.

 

Bürgermeister Schöffmann begründet die Beanstandung.

 

Sie bittet die Stadtverordnetenversammlung über die Angelegenheit zu befinden.

 

StV Sann stellt folgenden Antrag:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung verzichtet darauf, Klage gegen die Beanstandung des Bürgermeisters vom 21. April 2016 zu erheben“.

 

Nach Antragsbegründung stellt StV Alexander folgenden Antrag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird beauftragt, Klage vor dem Verwaltungsgericht Gießen gegen die Beanstandung des Bürgermeisters vom 21. April 2016 betr. des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26. Februar 2016, TOP 6, Antrag der Fraktionen SPD und FW vom 20. Januar 2016 zur Straßenbeitragssatzung der Stadt Pohlheim, Einstufung der Dorf-Güller Straße, Garbenteich zu erheben.

Die Klage ist mit einem Antrag zur Erlangung einstweiligen Rechtschutzes zu verbinden. Mit der Prozessvertretung ist ein Rechtsanwalt mit Erfahrung in Kommunalverfassungsstreitigkeiten zu betrauen.

 

StV Alexander bittet nach Antragsbegründung um namentliche Abstimmung seines Antrages.

 

StV Jung bittet um rechtliche Prüfung eines möglichen Widerstreits der Interessen bzgl. des  StV Alexander im Hinblick auf eine in seinem Wortbeitrag gewählte Formulierung.

Die Stadtverordnetenvorsteherin sagt nach Besprechung mit dem Ältestenrat rechtliche Überprüfung nach Vorliegen des Inhalts des Tonbandmitschnitts der Sitzung zu.

 

Sodann ruft Stadtverordnetenvorsteherin Sames-Postel die Stadtverordneten zur namentlichen Abstimmung des Antrages des StV Alexander auf.

 

Mit „Ja“ stimmen folgende Stadtverordnete:

Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster, Horst Biadala, Hans Happel, Peter Alexander, Malek Yacoub, Klaus-Dieter Gimbel, Sabine Scheele-Brenne, Fadi Touma, Wilken Gräf, Angelika Bartosch, Dominic Tamme, Ulrich Kuhn, Reimar Stenzel, Fabian Schäfer und Wolfgang Sames.

 

Mit „nein“ stimmen folgende Stadtverordnete:

Anja Sames-Postel, Matthias Jung, Reinhard Peter, Reiner Leidich, Sonya Can, Hartmut Lutz, Bodo Marsteller, Lorenz Diehl, Ulrich Engel, Dr. Helge Stadelmann, Malke Aydin, Markus Hutzfeld, Hans-Joachim Lohrey, Michael Wagner, Bettina Jost, Andreas Schuch, Ulrich Sann, Björn Feuerbach und Erich Klotz.

Folgende Stadtverordnete enthalten sich:

Simone van Slobbe-Schneider und Barbara Rustige,

 

Stadtverordnetenvorsteherin Sames-Postel teilt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung wie folgt mit:

 

Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

15 Ja-Stimmen

19 Nein-Stimmen

2 Enthaltungen