StV Philipp nimmt Bezug auf die seit 1. August 2013 geltende Betreuungsgarantie für Kinder bis drei Jahren und einem hierzu erfolgten Pressebericht, wonach im Landkreis Gießen wegen Nichterfüllung Klagen anhängig seien. Er fragt, ob die Stadt Pohlheim davon betroffen sei.

 

Bürgermeister Schäfer verneint die Frage und führt aus, dass eine Klage beim Verwaltungsgericht Gießen anhängig sei, dieses aber keine Kommune des Landkreises Gießen betreffe.