StV Wagner berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst folgende Beschlüsse:

 

1. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen und Hinweise zum    Entwurfsplan

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, über die Anregungen und Hinweise zum Entwurfsplan gemäß der als Anlage 2 beigefügten, auf der rechten Seite markierten Beschlussempfehlungen zu entscheiden.

 

Abstimmungsergebnis:                    Einstimmig beschlossen

 

2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den unter Beachtung der zu 1. gefassten Beschlüsse, überarbeiteten Bebauungsplan Nr. 43 „Friedhof“ im Stadtteil Watzenborn-Steinberg (bestehend aus einer Planzeichnung und textlichen Festsetzungen), gem. § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), in Verbindung mit § 51 Ziffer 6 der HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.11.2011 (GVBl. I S. 786) mit Begründung als Satzung.

 

Abstimmungsergebnis:                    Einstimmig beschlossen

 

3. Satzungsbeschluss gem. § 81 HBO

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 9 Abs. 4 des BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), in Verbindung mit § 5 der HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 786) und § 81 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5 der HBO in der Fassung vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180) die in dem Bebauungsplan integrierten bauordnungsrechtlichen Festsetzungen als Satzung.

 

Abstimmungsergebnis:                    Einstimmig beschlossen