StV Wagner berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst folgende Beschlüsse:

 

1. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen und Hinweise zum Entwurfsplan

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, über die Anregungen und Hinweise zu den Entwurfsplänen gemäß der als Anlage 1 Beigefügten, auf der rechten Seite markierten Beschlussempfehlungen zu entscheiden.

 

Abstimmungsergebnis:                    Einstimmig beschlossen

 

2. Feststellungsbeschluss gemäß § 6 Abs. 6 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den 32. Änderungsplan zum Flächennutzungsplan (bestehend aus einer Planzeichnung und Begründung), gemäß § 6 Abs. 6 BauGB als 32. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Die Hohlgärten“, 1. Änderung im Stadtteil Grüningen festzustellen. Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:                    Einstimmig beschlossen

 

3. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den unter Beachtung der zu 1. gefassten Beschlüsse, überarbeiteten 1. Änderungsplan zum Bebauungsplan Nr. 7a „Die Hohlgärten“ im Stadtteil Grüningen (bestehend aus einer Planzeichnung und textlichen Festsetzungen), gem. § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), in Verbindung mit § 51 Ziffer 6 der HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.11.2011 (GVBl. I S. 786) mit Begründung als Satzung.

 

Abstimmungsergebnis:                    Einstimmig beschlossen

 

4. Satzungsbeschluss gem. § 81 HBO

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 9 Abs. 4 des BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), in Verbindung mit § 5 der HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 786) und § 81 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5 der HBO in der Fassung vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180) die in dem Bebauungsplan integrierten bauordnungsrechtlichen Festsetzungen als Satzung.

 

Abstimmungsergebnis:                    Einstimmig beschlossen