Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 9. Juli 2013 vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.             Der Magistrat wird gebeten, sich die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigungen für nachfolgende Darlehen schriftlich bestätigen zu lassen. Die Abfrage sollte für den Fall einer vorzeitigen Kündigung und Tilgung zum 31.12.2013 für die nachfolgenden Darlehen erfolgen:

 

a)        DG Hyp Hamburg Nr. 30216300300; Restschuld 31.12.2013 = 426 T€

b)        Helaba Nr. 800005140; Nr. 804852059; Nr. 804852061  und Nr. 804852062; Restschuldsaldo zum 31.12.2013 = gesamt 865 T€

c)        KfW Nr. 1236069; Nr. 1714662; Restschuld zum 31.12.2013 = gesamt 532 T€

 

2.       Das Ergebnis der Abfrage ist dem HFA vorzulegen. Dieses Gremium hat der Stadtverordnetenversammlung eine Empfehlung darüber zugeben, ob Sondertilgungen erfolgen sollen.“

 

 

Stadtverordnetenvorsteher Kandel lässt über folgenden geänderten Wortlaut gemäß des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses abstimmen:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.             Der Magistrat wird gebeten die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung für nachfolgende Darlehen zu überprüfen. Diese Überprüfung sollte für den Fall einer vorzeitigen Kündigung und Tilgung zum Abfragezeitpunkt für die nachfolgenden Darlehen erfolgen.

a)        DG Hyp Hamburg Nr. 30216300300; Restschuld 31.12.2013 = 426 T€

b)        Helaba Nr. 800005140; Nr. 804852059; Nr. 804852061 und Nr. 804852062; Restschuldsaldo zum 31.12.2013 = gesamt 865 T€

c)        KfW Nr. 1236069; Nr. 1714662; Restschuld zum 31.12.2013 = gesamt 532 T€

 

2.             Das Ergebnis der Überprüfung ist dem HFA vorzulegen. Dieses Gremium berät sodann und kann der Stadtverordnetenversammlung eine Empfehlung abgeben.

 

      Abstimmungsergebnis:                                             Einstimmig beschlossen