Sitzung: 26.02.2016 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: A-444/2011-2016
Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FW vom 20. Januar 2016 vor:
„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 8 Absatz 4 der Friedhofsordnung ist wie nachfolgend ersichtlich zu
ergänzen.
Die Ergänzung des Absatzes ist hierbei kursiv und unterstrichen
dargestellt.
„Bestattungstermine können montags bis freitags in der Zeit von 9.00 Uhr
bis 11.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie
samstags nach Vereinbarung festgesetzt werden. Urnenbeisetzungen können
im Einvernehmen mit der Friedhofsverwaltung auch zu anderen Uhrzeiten und an
Samstagen vorgenommen werden.“
Seitens der CDU-Fraktion liegt folgender Ergänzungsantrag vor:
„Die CDU-Fraktion beantragt:
- Ergänzung der Friedhofsordnung:
§ 12 Abs. 1 wird noch der Buchstabe h)
angefügt:
„Auf den Friedhöfen werden, soweit in den
einzelnen Stadtteilen möglich, folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung
gestellt:
h) Wiesengrabstätten für Erdbestattungen
Die sonstigen Regelungen der Friedhofsordnung sind entsprechend – soweit
erforderlich – zu ergänzen bzw. anzupassen. Z.B. neuer § 24 Nr. 9 wegen Größe
des Liegegedenksteins etc. (analog zur neuen Nr. 8).
- Änderungen der Friedhofsordnung
a)
In dem
neuen § 24 Nr. 8 heißt es:
… Die Pflege des Urnenbestattungskreises
obliegt der Stadt Pohlheim; eine Bepflanzung der Grabstelle durch die
Angehörigen ist nicht zulässig. Auch das Ablegen von Blumen, außer bei der
Beisetzung, ist nicht erlaubt.
Die CDU beantragt, den
letzten Satz zu streichen und durch folgenden zu ersetzen:
An allgemeinen Gedenktagen (Allerheiligen,
Totensonntag) oder persönlichen Gedenktagen (Geburtstag, Todestag) darf auf der
Grabstelle Blumenschmuck niedergelegt werden. Dieser ist danach innerhalb von 7
Tagen wieder zu entfernen.
- Gebührenordnung zur Friedhofsordnung
Die Verwaltung wird gebeten, die Gebühren für
die Bestattungsart „Wiesengrabstätte“ in Anlehnung an die Gebühren für eine
Reihengrabstätte mit in die Gebührenordnung aufzunehmen. Dabei sind die Kosten
für einen Liegegedenkstein in der Größe von ? (z.B. 90 x 70 x 12 cm) mit zu
berücksichtigen.“
Nach den Berichten der StV Schuch und StV Lemcke
aus den Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Kultur und Sport sowie des
Haupt- und Finanzausschusses lässt Stadtverordnetenvorsteher Kandel über den
Antrag der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FW mit dem Ergänzungsantrag der
CDU-Fraktion wie folgt abstimmen:
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen