Die Nicht-Öffentlichkeit ist hergestellt.

 

STV Leidich begründet den Antrag.

 

STV Alexander schlägt eine Umformulierung des Antrags wie folgt vor:

 

  1. Der Magistrat wird gebeten, die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung für nachfolgende Darlehen zu überprüfen. Diese Überprüfung sollte für den Fall einer vorzeitigen Kündigung und Tilgung zum 31.12.2013 für die nachfolgenden Darlehen erfolgen.

  1. Das Ergebnis der Überprüfung ist dem HFA vorzulegen. Dieses Gremium berät sodann und kann der Stadtverordnetenversammlung eine Empfehlung abgeben.

 

Bürgermeister Schäfer teilt dem Ausschuss unter anderem den Gesamtbetrag der Vorfälligkeitsentschädigung mit und gibt Auszüge eines KfW-Schreibens wieder.

 

STV Leidich schlägt, zusätzlich zu der vorgeschlagenen Änderung durch die SPD-Fraktion, vor, den Antrag dahingehend zu ändern, dass der Magistrat die Vorfälligkeitsentschädigungen zum Abfragezeitpunkt und nicht zum 31.12. mitteilen möge.

 

Die Fraktionen bitten einvernehmlich um die Vorlage der Vorfälligkeitsentschädigungen pro Kredit und um Berechnung der Zinsersparnis.

 

Über folgenden Antrag wird wie folgt abgestimmt:

 

  1. Der Magistrat wird gebeten die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung für nachfolgende Darlehen zu überprüfen. Diese Überprüfung sollte für den Fall einer vorzeitigen Kündigung und Tilgung zum Abfragezeitpunkt für die nachfolgenden Darlehen erfolgen.

a)      DG Hyp Hamburg Nr. 30216300300; Restschuld 31.12.2013 = 426 T€

b)      Helaba Nr. 800005140; Nr. 804852059; Nr. 804852061 und Nr. 804852062; Restschuldsaldo zum 31.12.2013 = gesamt 865 T€

c)      KfW Nr. 1236069; Nr. 1714662; Restschuld zum 31.12.2013 = gesamt 532 T€

  1. Das Ergebnis der Überprüfung ist dem HFA vorzulegen. Dieses Gremium berät sodann und kann der Stadtverordnetenversammlung eine Empfehlung abgeben.

 

      Abstimmungsergebnis:                                             Einstimmig beschlossen