Sitzung: 19.08.2013 Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
Herr Christophel verteilt eine ergänzende Stellungnahme vom Regierungspräsidium Gießen als Tischvorlage aus.
Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, nachfolgende Beschlüsse zu fassen:
1. Beratung und
Beschlussfassung über die Anregungen und Hinweise zum Entwurfsplan
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, über die Anregungen und Hinweise zu den Entwurfsplänen gemäß der als Anlage 1 (inklusive Tischvorlage) beigefügten, auf der rechten Seite markierten Beschlussempfehlungen zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
2.
Feststellungsbeschluss gemäß § 6 Abs. 6 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den 32. Änderungsplan zum Flächennutzungsplan (bestehend aus einer Planzeichnung und Begründung), gemäß § 6 Abs. 6 BauGB als 32. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Die Hohlgärten“, 1. Änderung im Stadtteil Grüningen festzustellen. Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
2. Satzungsbeschluss
gem. § 10 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den unter Beachtung der zu 1. gefassten Beschlüsse, überarbeiteten 1. Änderungsplan zum Bebauungsplan Nr. 7a „Die Hohlgärten“ im Stadtteil Grüningen (bestehend aus einer Planzeichnung und textlichen Festsetzungen), gem. § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), in Verbindung mit § 51 Ziffer 6 der HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.11.2011 (GVBl. I S. 786) mit Begründung als Satzung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
3. Satzungsbeschluss
gem. § 81 HBO
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, gem. § 9 Abs. 4 des BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), in Verbindung mit § 5 der HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 786) und § 81 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5 der HBO in der Fassung vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180) die in dem Bebauungsplan integrierten bauordnungsrechtlichen Festsetzungen als Satzung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen