Bürgermeister Schöffmann teilt mit, dass der Magistrat beschlossen habe, Herrn Stadtrat Tobias Slenczek auf eigenen Wunsch mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als ehrenamtlicher Stadtrat zu entlassen. Die Entlassung sei rechtswirksam mit Verfügung zum 21. Dezember 2015 erfolgt.

 

Stadtverordnetenvorsteher Kandel informiert, dass gemäß geändertem Wahlvorschlag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen als nächster noch nicht berufene Vertreter an die Stelle des ausgeschiedenen Vertreters Herr Wilken Gräf in den Magistrat nachrücke und nunmehr zum Ehrenbeamten ernannt werde.

 

Stadtverordnetenvorsteher Kandel verpflichtet Herrn Gräf durch Handschlag auf gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben und führt ihn gleichzeitig in sein Amt als ehrenamtlichen Stadtrat ein.

 

Bürgermeister Schöffmann verliest die Ernennungsurkunde und händigt diese dem Stadtrat Wilken Gräf aus, gratuliert ihm und begrüßt ihn in den Reihen des Magistrates.

 

Der ehrenamtliche Stadtrat Wilken Gräf legt vor dem Stadtverordnetenvorsteher den Diensteid gemäß § 72 des Hess. Beamtengesetzes ab.

 

Stadtverordnetenvorsteher Kandel gratuliert ihm zur Ernennung.

 

Bürgermeister Schöffmann stellt fest, dass Herr Gräf mit seiner Ernennung zum Stadtrat seine Mandate in der Stadtverordnetenversammlung und im Ortsbeirat Watzenborn-Steinberg verloren habe. Im Namen des Wahlleiters teilt er mit, dass Herr Reiner Leib von dem Wahlvorschlag der SPD in die Stadtverordnetenversammlung und Frau Antje Häuser vom Wahlvorschlag der SPD in den Ortsbeirat Watzenborn-Steinberg nachrücke.

Er heißt Herrn Leib Namens des Magistrates herzlich willkommen.

 

Stadtverordnetenvorsteher Kandel begrüßt ebenfalls Herrn Leib in den Reihen der Stadtverordnetenversammlung und wünscht gute Zusammenarbeit.