Sitzung: 14.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: A-421/2011-2016
Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen legen den nachfolgend aufgeführten geänderten Antrag vor (Änderung Buchstabe e und f des vorliegenden Antrags, siehe fettgedrucktes):
„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 2 Gebühren
1. Die Gebühr für Kinder ab drei Jahren
beträgt
a. für die Benutzung nur
vormittags 143,00 €/Monat
b. für die Benutzung von
7:15 Uhr bis 14:00 Uhr 169,00 €/Monat
c. für die Benutzung
vor- und nachmittags 214,00 €/Monat
d. für die Benutzung
ganztags 247,00 €/Monat
e. für die zusätzliche
Betreuung von 6:00 Uhr bis 7:15 Uhr 52,90
€/Monat
f. für die zusätzliche Betreuung
von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr 42,10
€/Monat
2. Die Gebühr für Kinder unter drei
Jahren beträgt 110% der Gebühr gemäß Satz 1.
3. Das Verpflegungsentgelt wird
kostendeckend erhoben.
4. Die Gebühr für eine zugekaufte Betreuungsstunde
(Zukaufstunde § 1 Abs. 1a und b der Satzung über die Benutzung der
Kindergärten der Stadt Pohlheim) beträgt 7,00 €.
§ 2a Gebührenermäßigung
Eltern zahlen bei entsprechendem
Einkommen auf Antrag eine ermäßigte Gebühr wie folgt:
Bei einem Ziffer
1a Ziffer 1b Ziffer 1c Ziffer 1d
maßgeblichen nur
vor- 7:15 Uhr bis vor- und ganztags
Jahreseinkommen mittags 14:00 Uhr nachmittags
(Satz 2) bis
60.000,00 € 131,00 157,00 195,00 225,00
50.000,00 € 122,00 146,00 182,00 210,00
40.000,00 € 113,00 136,00 169,00 194,00
30.000,00 € 106,00 125,00 158,00 181,00
20.000,00 € 99,00 117,00 147,00 168,00
Bei einem Ziffer
1e Ziffer 1f
maßgeblichen
Jahreseinkommen
(Satz 2) bis
60.000,00 € 49,60 38,90
50.000,00 € 46,50 36,00
40.000,00 € 42,50 31,00
30.000,00 € 37,50 28,50
20.000,00 € 35,00 25,50“
Abstimmungsergebnis: Bei
Stimmengleichheit abgelehnt
5
Ja-Stimmen
5 Nein-Stimmen