Sitzung: 14.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: A-369/2011-2016
Dem Haupt- und Finanzausschuss
liegt folgender Antrag der FW-Fraktion vom 28.06.2015 zur Herstellung des
Baurechts für ein „Allgemeines Wohngebiet“ im Bereich Waldeck vor:
„Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt
- Die Zweckbestimmungen im
Flächennutzungsplan für das Gebiet „Waldeck“ als Sondergebiet für „Wohnen
für ältere Menschen“ soll aufgehoben werden.
- Die Zweckbestimmung soll in
„Allgemeines Wohngebiet“ geändert werden.
- Mit dem Eigentümer der
Grundstücke sollen Verhandlungen zum Erwerb
derselben
geführt werden.
- Bei vertragsfähigen
Verkaufsabsichten und akzeptablen Preis soll die Aufstellung eines B-Plans
für ein „Allgemeines Wohngebiet“ erfolgen.
- Die Machbarkeit der direkten
Anbindung an die L3131 soll geprüft werden.“
STV Seidler weist daraufhin, dass
Ziffer 1 und 2 geändert werden müssten, da eine Flächennutzungspanfestlegung
nicht vorliege.
Bürgermeister Schöffmann schlägt vor, zunächst die Verhandlungen mit dem
Eigentümer zu führen und weitere Schritte von den Verhandlungsergebnissen
abhängig zu machen.
STV Seidler erklärt sich mit dieser Vorgehensweise, wie vom Bürgermeister
vorgeschlagen, einverstanden.
Der Antrag wird aus diesem Grund bis auf weiteres zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis: Zurückgestellt