Dem Haupt- und Finanzausschuss liegt folgender Antrag der FW-Fraktion vom 28.06.2015 zur Herstellung des Baurechts für ein „Allgemeines Wohngebiet“ im Bereich Waldeck vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt

  1. Die Zweckbestimmungen im Flächennutzungsplan für das Gebiet „Waldeck“ als Sondergebiet für „Wohnen für ältere Menschen“ soll aufgehoben werden.
  2. Die Zweckbestimmung soll in „Allgemeines Wohngebiet“ geändert werden.
  3. Mit dem Eigentümer der Grundstücke sollen Verhandlungen zum Erwerb

derselben geführt werden.

  1. Bei vertragsfähigen Verkaufsabsichten und akzeptablen Preis soll die Aufstellung eines B-Plans für ein „Allgemeines Wohngebiet“ erfolgen.
  2. Die Machbarkeit der direkten Anbindung an die L3131 soll geprüft werden.“

 

STV Seidler weist daraufhin, dass Ziffer 1 und 2 geändert werden müssten, da eine Flächennutzungspanfestlegung nicht vorliege.

 

Bürgermeister Schöffmann schlägt vor, zunächst die Verhandlungen mit dem Eigentümer zu führen und weitere Schritte von den Verhandlungsergebnissen abhängig zu machen.

 

STV Seidler erklärt sich mit dieser Vorgehensweise, wie vom Bürgermeister vorgeschlagen, einverstanden.

 

Der Antrag wird aus diesem Grund bis auf weiteres zurückgestellt.

 

Abstimmungsergebnis:                               Zurückgestellt