Sitzung: 08.12.2015 Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport
Vorlage: A-421/2011-2016
Dem Ausschuss für Soziales,
Kultur und Sport liegt folgender Änderungsantrag der Fraktionen CDU- und Bündnis
90/Die Grünen vom 04.11.2015 zur Drucksache STV-412/2011-2016 vor:
„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 2 Gebühren
1. Die Gebühr für Kinder ab drei Jahren beträgt
a. für die Benutzung
nur vormittags 143,00 €/Monat
b. für die Benutzung
von 7:15 Uhr bis 14:00 Uhr 169,00 €/Monat
c. für die Benutzung
vor- und nachmittags 214,00 €/Monat
d. für die Benutzung
ganztags 247,00 €/Monat
e. für die zusätzliche
Betreuung von 6:00 Uhr bis 7:15 Uhr 48,50 €/Monat
f. für die zusätzliche
Betreuung von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr 38,00 €/Monat
2. Die Gebühr für Kinder unter drei Jahren beträgt 110% der Gebühr
gemäß Satz 1.
3. Das Verpflegungsentgelt wird kostendeckend erhoben.
4. Die Gebühr für eine zugekaufte Betreuungsstunde (Zukaufstunde § 1
Abs. 1a und b der Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt
Pohlheim) beträgt 7,00 €.
§ 2a Gebührenermäßigung
Eltern zahlen bei entsprechendem Einkommen auf Antrag eine ermäßigte
Gebühr wie folgt:
Bei einem Ziffer
1a Ziffer 1b Ziffer 1c Ziffer 1d
Maßgeblichen nur vor- 7:15 Uhr bis vor-und ganztags
Jahreseinkommen mittags 14:00 Uhr nachmittags
(Satz 2) bis
60.000,00 € 131,00
€ 157,00 € 195,00 € 225,00
€
50.000,00 € 122,00
€ 146,00 € 182,00 € 210,00
€
40.000,00 € 113,00
€ 136,00 € 169,00 € 194,00
€
30.000,00 € 106,00
€ 125,00 € 158,00 € 181,00
€
20.000,00 € 99,00 € 117,00
€ 147,00 € 168,00 €
Bei einem maßgeblichen Ziffer
1e Ziffer 1f
Jahreseinkommen(Satz 2) bis
60.000,00 € 53,00
€ 41,50 €
50.000,00 € 48,50
€ 38,00 €
40.000,00 € 42,50
€ 31,00 €
30.000,00 € 37,50
€ 28,50 €
20.000,00 € 35,00
€ 25,50 €“
Nach eingehender Diskussion wird über den Änderungsantrag wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: Bei Stimmengleichheit abgelehnt
5 Ja-Stimmen
5 Nein-Stimmen