Bürgermeister Schöffmann nimmt Bezug auf die Anfrage des StV Alexander vom 25. September 2015, TOP 18.6 betr. prozentualer Belastung der Anlieger bei grundhaften Sanierungen von Straßen und teilt mit, dass die entsprechende Übersicht der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt werde.