Sitzung: 13.11.2015 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: A-421/2011-2016
Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender gemeinsamer Antrag der
Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 4. November 2015 vor:
„Die antragstellenden Fraktionen beantragen eine Änderung der
Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Pohlheim über die Benutzung der
Kindergärten wie folgt zu beschließen:
§ 2 – Gebühren
1. Die
Gebühr für Kinder ab drei Jahren beträgt
a. für die Benutzung nur vormittags
143,00 €/Monat
b. für die Benutzung von 7:15 Uhr bis
14:00 Uhr 169,00 €/Monat
c. für die Benutzung vor- und
nachmittags 214,00 €/Monat
d. für die Benutzung ganztags 247,00
€/Monat
e. für die zusätzliche Betreuung von
6:00 Uhr bis 7:15 Uhr 48,50 €/Monat
f. für die zusätzliche Betreuung von
17:00 Uhr bis 18:00 Uhr 38,00 €/Monat
2. Die
Gebühr für Kinder unter drei Jahren beträgt 110% der Gebühr gemäß Satz 1.
3. Das
Verpflegungsentgelt wird kostendeckend erhoben.
4. Die Gebühr für eine
zugekaufte Betreuungsstunde (Zukaufstunde § 4 Abs. 1a und b der Satzung
über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Pohlheim) beträgt 7,00 €.
§ 2a Absatz 1 – Gebührenermäßigung
1. Eltern zahlen bei entsprechendem Einkommen auf Antrag
eine ermäßigte Gebühr wie folgt:
Bei einem Ziffer 1a Ziffer 1b Ziffer 1c Ziffer
1d
maßgeblichen nur vor- 7:15 Uhr bis vor-
und ganztags
Jahreseinkommen mittags 14:00
Uhr nachmittags
(Satz 2) bis
60.000,00 € 131,00 157,00 195,00 225,00
50.000,00 € 122,00 146,00 182,00 210,00
40.000,00 € 113,00 136,00 169,00 194,00
30.000,00 € 106,00 125,00 158,00 181,00
20.000,00 € 99,00 117,00 147,00 168,00
Bei einem Ziffer 1e Ziffer 1f
maßgeblichen 6:00 Uhr 17:00 Uhr
Jahreseinkommen bis 7:15 Uhr bis 18:00 Uhr
(Satz 2) bis
60.000,00 € 53,00 41,50
50.000,00 € 48,50 38,00
40.000,00 € 42,50 31,00
30.000,00 € 37,50 28,50
20.000,00 € 35,00 25,50“
Nach Antragsbegründung durch StV Hafemann wird der Antrag in den Ausschuss
für Soziales, Kultur und Sport sowie in den Haupt- und Finanzausschuss
verwiesen.