Sitzung: 13.11.2015 Stadtverordnetenversammlung
StV Gimbel und StV Lemcke berichten aus dem Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport sowie dem Haupt- und Finanzausschuss.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über nachfolgende 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Pohlheim über die Benutzung der Kindergärten:
„6. Änderungssatzung zur
Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Pohlheim über die Benutzung der
Kindergärten
Auf Grund der §§ 5
und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 07. März 2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.
März 2015 (GVBl. I S. 158, 188), der §§ 1, 2, 3 und 10 des Hessischen Gesetzes
über kommunale Abgaben (Hess. KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. I, S
134) und des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) vom 18.
Dezember 2006 (GVBl. l S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 15. Oktober 2014 (GVBI. I S. 241) hat die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Pohlheim am 13. November 2015 nachstehende 6. Änderungssatzung zur
Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Pohlheim über die Benutzung der
Kindergärten beschlossen:
I.
§ 2 – Gebühren –
erhält folgende Fassung:
§
2 - Gebühren
1. Die Gebühr für Kinder ab drei Jahren
beträgt
a. für die Benutzung nur
vormittags 155,00 €/Monat
b. für die Benutzung von
7:15 Uhr bis 14:00 Uhr 183,00 €/Monat
c. für die Benutzung
vor- und nachmittags 231,00 €/Monat
d. für die Benutzung
ganztags 268,00 €/Monat
e. für die zusätzliche
Betreuung von 6:00 Uhr bis 7:15 Uhr 57,00 €/Monat
f. für die zusätzliche
Betreuung von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr 46,00 €/Monat
2. Die Gebühr für Kinder unter drei
Jahren beträgt 100% der Gebühr gemäß Satz 1.
3. Das Verpflegungsentgelt wird
kostendeckend erhoben.
4. Die Gebühr für eine zugekaufte Betreuungsstunde
(Zukaufstunde § 4 Abs. 1.2 und 1.3 der Satzung über die Benutzung der
Kindergärten der Stadt Pohlheim) beträgt 7,00 €.
§ 2a Absatz 1 –
Gebührenermäßigung – erhält folgende Fassung:
§
2a Gebührenermäßigung
1. Eltern zahlen bei entsprechendem Einkommen auf Antrag
eine ermäßigte Gebühr wie folgt:
Bei einem Ziffer
1a Ziffer 1b Ziffer 1c Ziffer 1d
maßgeblichen nur
vor- 7:15 Uhr bis vor- und ganztags
Jahreseinkommen mittags 14:00 Uhr nachmittags
(Satz 2) bis
60.000,00 € 144,00 173,00 215,00 247,00
50.000,00 € 137,00 164,00 204,00 235,00
40.000,00 € 130,00 156,00 195,00 224,00
30.000,00 € 125,00 148,00 186,00 213,00
20.000,00 € 121,00 143,00 179,00 205,00
Bei einem Ziffer
1e Ziffer 1f
maßgeblichen 6:00
Uhr 17:00 Uhr
Jahreseinkommen bis
7:15 Uhr bis 18:00 Uhr
(Satz 2) bis
60.000,00 € 55,00 43,00
50.000,00 € 52,00 40,00
40.000,00 € 48,00 36,00
30.000,00 € 46,00 34,00
20.000,00 € 43,00 31,00
II.
Die
6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Pohlheim über die
Benutzung der Kindergärten tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Pohlheim,
___________
Der
Magistrat der Stadt Pohlheim
Udo
Schöffmann
Bürgermeister“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt