TOP 8 und 8.1 werden gemeinsam beraten. (Der Antrag wurde nach Erstellung der HFA Einladung zusätzlich für diese Sitzung versandt und somit für die Beratung zu TOP 8 berücksichtigt.)

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss liegt folgender Änderungsantrag der Fraktionen CDU- und Bündnis 90/Die Grünen vom 04.11.2015 vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 2 Gebühren

 

 

1.            Die Gebühr für Kinder ab drei Jahren beträgt

a.            für die Benutzung nur vormittags 143,00 €/Monat

b.           für die Benutzung von 7:15 Uhr bis 14:00 Uhr 169,00 €/Monat

c.            für die Benutzung vor- und nachmittags 214,00 €/Monat

d.           für die Benutzung ganztags 247,00 €/Monat

e.           für die zusätzliche Betreuung von 6:00 Uhr bis 7:15 Uhr 48,50 €/Monat

f.            für die zusätzliche Betreuung von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr 38,00 €/Monat

 

2.            Die Gebühr für Kinder unter drei Jahren beträgt 110% der Gebühr gemäß Satz 1.

 

3.            Das Verpflegungsentgelt wird kostendeckend erhoben.

 

4.            Die Gebühr für eine zugekaufte Betreuungsstunde (Zukaufstunde § 1 Abs. 1a und b der Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Pohlheim) beträgt 7,00 €.

 

§ 2a Gebührenermäßigung

 

Eltern zahlen bei entsprechendem Einkommen auf Antrag eine ermäßigte Gebühr wie folgt:

 

Bei einem                        Ziffer 1a            Ziffer 1b                  Ziffer 1c               Ziffer 1d

maßgeblichen                nur vor-            7:15 Uhr bis           vor- und               ganztags

Jahreseinkommen       mittags             14:00 Uhr               nachmittags

(Satz 2) bis

 

60.000,00 €                          131,00               157,00                      195,00                   225,00

50.000,00 €                          122,00               146,00                      182,00                   210,00

40.000,00 €                          113,00               136,00                      169,00                   194,00

30.000,00 €                          106,00               125,00                      158,00                   181,00

20.000,00 €                             99,00               117,00                      147,00                   168,00

 

 

 

 

 

Bei einem                        Ziffer 1e Ziffer 1f

maßgeblichen               

Jahreseinkommen      

(Satz 2) bis

 

60.000,00 €                             53,00                  41,50

50.000,00 €                             48,50                  38,00

40.000,00 €                             42,50                  31,00

30.000,00 €                             37,50                  28,50

20.000,00 €                             35,00                  25,50“

 

Bürgermeister Schöffmann teilt mit, er werde die Beratungsergebnisse mit in den Magistrat nehmen und die weitere Vorgehensweise für die Verwaltungsvorlage abstimmen.

 

STV Leidich bittet die Verwaltung die aus dem Antrag resultierenden Mehreinnahmen zu Protokoll zu geben. (Anmerkung Verwaltung: Wird nachgereicht, kann nicht mit dem Protokoll geliefert werden.)

 

Über die Vorlage zu TOP 8 STV-412/2011-2016 wird wie folgt abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:                               Einstimmig abgelehnt

 

Es besteht Einvernehmen, den Antrag zu TOP 8.1 A-421/2011-2016 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport und anschließend wieder an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung solle der Antrag abgesetzt werden.

 

Abstimmungsergebnis:                               Verwiesen