Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die von der Revision des Landkreises Gießen geprüfte Eröffnungsbilanz der Stadt Pohlheim zum 01.01.2009 unter analoger Anwendung des § 114 Abs. 2 HGO zu beschließen und dem Magistrat Entlastung zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:                               Einstimmig beschlossen