Sitzung: 03.11.2015 Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport
Bürgermeister Udo Schöffmann begründet die Vorlage.
Nach eingehender Diskussion wird wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Pohlheim über die Benutzung der Kindergärten wie nachfolgend aufgeführt zu beschließen.
„6. Änderungssatzung zur
Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Pohlheim über die Benutzung der
Kindergärten
Auf Grund der §§ 5
und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 07. März 2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.
März 2015 (GVBl. I S. 158, 188), der §§ 1, 2, 3 und 10 des Hessischen Gesetzes
über kommunale Abgaben (Hess. KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. I, S
134) und des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) vom 18. Dezember
2006 (GVBl. l S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.
Oktober 2014 (GVBI. I S. 241) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Pohlheim am 13. November 2015 nachstehende 6. Änderungssatzung zur
Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Pohlheim über die Benutzung der
Kindergärten beschlossen:
I.
§ 2 – Gebühren –
erhält folgende Fassung:
§
2 - Gebühren
1. Die Gebühr für Kinder ab drei Jahren
beträgt
a. für die Benutzung nur
vormittags 155,00 €/Monat
b. für die Benutzung von
7:15 Uhr bis 14:00 Uhr 183,00 €/Monat
c. für die Benutzung
vor- und nachmittags 231,00 €/Monat
d. für die Benutzung
ganztags 268,00 €/Monat
e. für die zusätzliche
Betreuung von 6:00 Uhr bis 7:15 Uhr 57,00 €/Monat
f. für die zusätzliche
Betreuung von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr 46,00 €/Monat
2. Die Gebühr für Kinder unter drei
Jahren beträgt 100% der Gebühr gemäß Satz 1.
3. Das Verpflegungsentgelt wird
kostendeckend erhoben.
4. Die Gebühr für eine zugekaufte Betreuungsstunde
(Zukaufstunde § 4 Abs. 1.2 und 1.3 der Satzung über die Benutzung der
Kindergärten der Stadt Pohlheim) beträgt 7,00 €.
§ 2a Absatz 1 –
Gebührenermäßigung – erhält folgende Fassung:
§
2a Gebührenermäßigung
1. Eltern zahlen bei entsprechendem Einkommen auf Antrag eine
ermäßigte Gebühr wie folgt:
Bei einem Ziffer
1a Ziffer 1b Ziffer 1c Ziffer 1d
maßgeblichen nur
vor- 7:15 Uhr bis vor- und ganztags
Jahreseinkommen mittags 14:00 Uhr nachmittags
(Satz 2) bis
60.000,00 € 144,00 173,00 215,00 247,00
50.000,00 € 137,00 164,00 204,00 235,00
40.000,00 € 130,00 156,00 195,00 224,00
30.000,00 € 125,00 148,00 186,00 213,00
20.000,00 € 121,00 143,00 179,00 205,00
Bei einem Ziffer
1e Ziffer 1f
maßgeblichen 6:00
Uhr 17:00 Uhr
Jahreseinkommen bis
7:15 Uhr bis 18:00 Uhr
(Satz 2) bis
60.000,00 € 55,00 43,00
50.000,00 € 52,00 40,00
40.000,00 € 48,00 36,00
30.000,00 € 46,00 34,00
20.000,00 € 43,00 31,00
II.
Die
6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Pohlheim über die
Benutzung der Kindergärten tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Pohlheim,
___________
Der
Magistrat der Stadt Pohlheim
Udo
Schöffmann
Bürgermeister“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt
Der Niederschrift wird eine Aufstellung über die Kindergartengebühren im Landkreis Gießen beigefügt.