Die Tagesordnungspunkte 5 und 5.1 werden gemeinsam beraten.

 

Bürgermeister Schöffmann geht auf die Vorlage für die Haushaltsänderungen (TOP 5) ein.

 

Im Rahmen der ersten Lesung ergeben sich zu beantwortende Fragen und werden folgende Anträge gestellt:

 

  1. STV Schäfer bittet um Zusendung der Budgetplanung der Lebenshilfe. (siehe Anlage 1)
  2. STV Seidler erkundigt sich, bei welchen Institutionen in Bezug auf den Streetworker angefragt und aus welchem Grund eine Absage erteilt wurde.

 

Antwort Verwaltung:

                Angeschrieben wurden folgende Organisationen:

IB Laubach, Caritasverband Gießen, AWO Stadtkreis Gießen, AWO Kreisverband

Gießen, Diakonisches Werk Gießen.

Rückmeldungen erfolgten lediglich von der AWO Kreisverband Gießen (Absage) und

vom Caritasverband (Interesse); hier erfolgte nach einer Besprechung eine Absage.

Aufgrund Favorisierung der städtischen Gremien „Internationaler Bund“ wurden

weitere Gespräche mit diesem geführt. Die Kommunikation gestaltete sich allerdings

schwierig. Zum Schluss wurde Desinteresse bekundet.

 

  1. STV Alexander erwähnt die in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung angesprochene Haushaltsresteliste.

Antwort: Nach Auskunft der Verwaltung ist es aus heutiger Sicht schwierig sämtliche Haushaltsreste mitzuteilen. Es wird sich darauf geeinigt, bei den abgegebenen Anträgen ggf. eine entsprechende Erklärung abzugeben.

  1. STV Hafemann merkt an, das auf Seite 19 im Vorbericht der vorletzte Absatz zu korrigieren sei. Es müsse heißen (vorletzter Satz): …“Auch bei den Abschreibungen zeigt sich, dass die seinerzeit vorgenommene Hochrechnung bzw. Schätzung in Höhe von rd. 945 TER unter den nunmehr für 2009 ermittelten Werten von rd. 1.261 TER liegt….“
  2. STV Hafemann weist darauf hin, dass auf Seite 41 Übersicht über Verbindlichkeiten Ziffer 5.1 und 7 die Endstände fehlen.

Antwort: Die Verwaltung teilt mit, dass die Zahlen nachgereicht werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushalts lagen die Zahlen noch nicht vor.

  1. STV Seidler spricht die hohe Differenz der Ansätze 2015 und 2016 im Finanzhaushalt, Seite 61, Position 20, Konto 820 Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und –zuschüssen, an und fragt nach dem Grund.

 

Antwort Verwaltung:

Für das Jahr 2015 waren mehr Fördermittel und Anliegerleistungen eingeplant als in 2016. Außerdem entfällt ab 2016 die Investitionspauschale.

 

  1. STV Hafemann weist daraufhin, dass der Ansatz des Sachkontos 7128 Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche, Kostenstelle Gremien allgemein auf Seite 79, zu korrigieren sei. Gemäß der Übersicht über Fraktionsmittel belaufe sich der Zuschuss auf 2.900,00 €.
  2. STV Alexander fragt an, wo die Veränderung bei dem Personalaufwand der Kostenstellen Hauptverwaltung und Finanzverwaltung (Seite 81 und 85) herrührt, welche Stellen es sind und in welchem Umfang die entsprechende Stelle betroffen ist. Es wird auch darum gebeten dies aufgeschlüsselt nach tariflichen und sonstiger bedingten Änderungen darzustellen.

 

Antwort Verwaltung:

I.             Erhöhter Personalaufwand Hauptverwaltung:

 

1.            Schaffung von 0,5 Stellen EG 12 (Gesundheitsmanagement)

 

2.            Es erfolgte eine Stellenstreichung im Umfang von 0,5 Stellen bei der Kostenstelle 02110101 (Ordnungsamt); der dortigen Stelleninhaberin wurde eine unbefristete Rente gewährt. Die Aufgaben wurden einer Mitarbeiterin in der Hauptverwaltung übertragen = - 0,5 Stellen bei der Kostenstelle 02110101 (Ordnungsamt).

 

               Der Stelleninhaberin in der Hauptverwaltung, der die o. g. Aufgaben übertragen wurden, steht in 2016 eine Eingruppierung in EG 8 zu, daher + 1,0 Stellen EG 8 in der Hauptverwaltung und im Umkehrschluss - 0,5 Stellen EG 6 in der Hauptverwaltung.

 

II.           Erhöhter Personalaufwand Finanzverwaltung:

 

Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit eines Stelleninhabers von 19,5 auf 39 Wochenstunden.

 

Zusätzlicher Ansatz für einen leidensgerechten Arbeitsplatz in der Verwaltung für eine Stelleninhaberin aus dem Bauhofbereich, dafür geminderter Ansatz bei Kostenstelle 01000402 (Bauhof).

 

  1. Bezüglich des Bereichs der Kindertagesstätten (Seiten 156 – 181) fragt STV Alexander nach der betraglichen Größenordnung der Beitragserhöhung.

 

Antwort Verwaltung:

Die Ansätze wurden aufgrund der einkalkulierten Beitragserhöhung um rd. 165 TER € erhöht.

 

  1. STV Alexander fragt auch an, welche Stellen aus dem Kitabereich für welche Kita zusätzlich eingeplant sind und wie hoch die Mehraufwendungen für dieses zusätzliche Personal sind.

 

Antwort Verwaltung:

Kostenstelle 06460101   0,63 Stellen EG S06 geschaffen                 rd. 29 TER

Kindergarten Kirchstraße

 

Kostenstelle 06460103   0,37 Stellen EG S06 geschaffen                 rd. 17 TER

Kindergarten Fortweg                                                                                                                                                                                               

 

Kostenstelle 06460104   0,40 Stellen EG S06 geschaffen

Kindergarten Garbenteich

Hier ist der Ansatz nur rd. 5 TER höher als in 2015, was größtenteils der Tariferhöhung geschuldet ist, weniger den höheren Fachkraftstunden.

 

Kostenstelle 06460105   0,77 Stellen EG S06 geschaffen                 rd. 35 TER

Kindergarten Dorf-Güll

 

Kostenstelle 06460106  

Kindergarten Holzheim

3,58 Stellen EG S06 geschaffen, 0,80 Stellen EG S13 geschaffen,

0,75 Stellen EG S10 gestrichen                                                                                 rd. 150 TER

 

Erläuterung EG S13/EG S10: Erweiterung der Plätze durch Anbau, damit höhere Eingruppierung Leiterin

 

Kostenstelle 06460107   0,75 Stellen EG S06 geschaffen                 rd. 17 TER

Kindergarten Grüningen

 

Kostenstelle 06460108

Kindergarten Hausen

1,08 Stellen EG S06 geschaffen, 1,0 Stellen EG S13 umgewandelt in EG S10

Hier ist der Ansatz deutlich niedriger als in 2015.

 

Erläuterung EG S13/EG S10: Reduzierung der Plätze, damit niedrigere Eingruppierung Leiter

 

Erläuterung Kindertageseinrichtungen: Aufstockung EG S06-Stellen wg. notwendiger Fachkraftstunden zur Umsetzung KiföG

 

  1. STV Leidich bittet um die Kostendeckungsgradberechnung für die Kitas. (siehe Anlage 2)
  2. Bei der Kostenstelle Sporthalle Holzheim (Seite 193-194) sind 20 TER für das Anbringen eines Prallschutzes  an den Kopfseiten der Halle vorgesehen. STV Alexander bittet um Prüfung der Zuordnung, d. h., ob diese Maßnahme nicht doch als investiv einzustufen ist.

 

Antwort Verwaltung:

Wird noch geklärt.

 

  1. Ebenso bittet STV Alexander für die Kostenstelle Limeshalle (Seite 235-236) die Einstufung der Überarbeitung der Saalbeleuchtung auf LED zu prüfen.

 

Antwort Verwaltung:

Wird noch geklärt.

 

  1. STV Hafemann merkt an, das die Zinsen für Kassenkredite bei Kostenstelle Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft (Seite 247) zu streichen seien.
  2. STV Alexander erkundigt sich nach der Veränderung im Stellenplan im Bereich der Hauptverwaltung EGr. 8.. Hier wird nun eine ganze Stelle aufgeführt. Die EGr. 6 hat hingegen eine halbe Stelle weniger. Um welche Stellen handelt es sich hier und wie ist der betragliche Umfang (für die ganze Stelle EGr. 8 und die halbe Stelle weniger in der EGr. 6)? Ebenfalls erkundigt sich STV Alexander nach dem betraglichen Umfang des Personalaufwandes für den Bauamtsleiter.

 

Antwort Verwaltung:

Hauptverwaltung:

 

Siehe Ziffer 8 Punkt I.

Mehraufwand rd. 2 TER.

 

Personalaufwand Bauamtsleiter rd. 55 TER