Dem Haupt- und Finanzausschuss liegt folgender Antrag des Stadtverordneten Fabian Schäfer vom 16. Juli 2015 vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Pohlheim über die Benutzung der Kindergärten in der Fassung vom 1. August 2015 wird wie folgt geändert und ergänzt:

 

§ 3a wird neu eingefügt und hat folgenden Wortlaut:

 

                § 3a – Gebührenerstattung

      1. Die gemäß dieser Satzung zu entrichtenden Gebühren für die Benutzung der Kin

          dergärten in Pohlheim werden den Gebührenpflichtigen erstattet, wenn eine Be

          treuung der Kinder aufgrund eines Streiks oder sonstiger höherer Gewalt nicht er

          folgen kann.

                2. Die Erstattung gem. Absatz 1 erfolgt auf Antrag der Gebührenpflichtigen.“

 

Die Mehrheit des Haupt- und Finanzausschusses spricht sich für eine Einzelfallentscheidung aus.

 

Über den vorliegenden Antrag wird wie folgt abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:                                                                Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

                                                                                               1 Ja-Stimme

                                                                                               9 Nein-Stimmen