Stadtverordnetenvorsteher Kandel erläutert sein Vorgehen aus der letzten Stadtverordnetensitzung. Er verliest eine zweite Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Landkreises Gießen. Diese wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Bürgermeister Schöffmann deutet an, dass er einer Beschlussfassung gem. § 63 Abs. 1 HGO widersprechen müsse.

 

Nach eingehender Beratung fasst die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse:

 

Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FW vom 8. Juni 2015 (A-364/2011-2016)

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

Die in den Pohlheimer Nachrichten veröffentlichte Ausschreibung: Leiter/Leiterin der Bauverwaltung und des „Feuerwehrwesens“ mit der Qualifikation Bautechnikerin/er wird zurückgezogen.“

 

Abstimmungsergebnis:                Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                                               20 Ja-Stimmen (12 SPD, 4 Grüne, 4 FW)

                                                                               14 Nein-Stimmen (13 CDU, 1 FDP)

 

Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FW vom 11. Juni 2015 (A-365/2011-2016)

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

  1. Die notwendigen Maßnahmen für die Besetzung der Stelle „Bauamtsleitung“ zu treffen.
  2. Die Stelle gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Stellenplan zum 01.10.2015 zu besetzen.
  3. Die Ausschreibung soll in der überörtlichen Presse und den berufsbezogenen Fachzeitschriften unter der Nennung Aufgabenstellung: Bauamtsleitung, der Ausbildung: Dipl. Ingenieurin/er bzw. Master nach Entgeltgruppe: EG 11/12 erfolgen.“

 

Abstimmungsergebnis:                Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                                               20 Ja-Stimmen (12 SPD, 4 Grüne, 4 FW)

                                                                               14 Nein-Stimmen (13 CDU, 1 FDP)

 

Bürgermeister Schöffmann gibt nach Beschlussfassung die angedeuteten Widersprüche zu Protokoll.