TOP 13 und 14 der Niederschrift vom 19. Juni 2015 soll auf Wunsch des Stadtverordneten Seidler wie folgt ergänzt:

 

„…

 

Der Stadtverordnetenvorsteher teilt mit, dass er über diese nicht abstimmen lassen werde, dass die Stadtverordnetenversammlung für die Angelegenheiten nicht zuständig sei und ein Beschluss rechtswidrig wäre.

…“

 

Der Ergänzung wird einstimmig zugestimmt.

 

Weiter Einwände werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als beschlossen.