Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FW vom 8. Juni 2015, eingegangen am 11. Juni 2015, zur Ausschreibung Bauverwaltung und des Feuerwehrwesens vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

Die in den Pohlheimer Nachrichten veröffentlichte Ausschreibung: Leiter/Leiterin der Bauverwaltung und des „Feuerwehrwesens“ mit der Qualifikation Bautechnikerin/er wird zurückgezogen.“

 

 

Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der Fraktionen SPD/Bündnis 90/Die Grünen vom 8 Juni 2015, eingegangen am 11. Juni 2015, zum Ausschreibungsverfahren und Stellenbesetzung Bauamtsleitung vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

  1. Die notwendigen Maßnahmen für die Besetzung der Stelle „Bauamtsleitung“ zu treffen.
  2. Die Stelle gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Stellenplan zum 01.10.2015 zu besetzen.
  3. Die Ausschreibung soll in der überörtlichen Presse und den berufsbezogenen Fachzeitschriften unter der Nennung Aufgabenstellung: Bauamtsleitung, der Ausbildung: Dipl. Ingenieurin/er bzw. Master nach Entgeltgruppe: EG 11/12 erfolgen.“

 

StV Seidler begründet die Anträge.

 

Stadtverordnetenvorsteher teilt mit, dass er über diese nicht abstimmen lassen werde, da die Stadtverordnetenversammlung für die Angelegenheiten nicht zuständig sei.

Anschließend trägt er eine diesbezügliche Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Landkreises Gießen vor.

 

Auf Antrag des StV Alexander erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von 20:30 Uhr bis 20:50 Uhr.

 

Nach Wiedereintritt in die Sitzung und anschließender Diskussion stellt StV Schuch folgenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FW:

 

„1.          Die antragstellenden Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie Freien Wählern widersprechen der Rechtsauffassung des Stadtverordnetenvorstehers.

 

2.            Wir beantragen die Einberufung des Prüfungsausschusses zur Überprüfung des Schriftverkehrs des Stadtverordnetenvorstehers mit der Kommunalaufsicht sowie der Vorgehensweise des Magistrates im Vorgang.

 

3.            Weitere rechtliche Schritte behalten sich die antragstellenden Fraktionen vor.

 

4.            Die Anfrage des Stadtverordnetenvorstehers an die Kommunalaufsicht und die Antwort dieser sind den Fraktionen zu übermitteln.

Wir bitten um Zustellung der Unterlagen binnen einer Woche.“

 

 

Stadtverordnetenvorsteher Kandel lässt nach ausführlicher Aussprache über den von StV Schuch vorgetragenen Antrag wie folgt abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen

20 Ja-Stimmen (13 SPD, 4 Grüne, 3 FW)

13 Nein-Stimmen (13 CDU)

1 Enthaltung (1 FDP)