Herr Fischer vom Planungsbüro Holger Fischer erläutert die Planung.

 

Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, nachfolgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.            Für die Anwesen Steinstraße 28+30 wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan wird als Vorhabenbezogener Bebauungsplan ausgefertigt.

2.            Planziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung des Bauplanungsrechtes für die Erweiterung des Gemeindehauses der Freien evangelischen Gemeinde Pohlheim.

3.            Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a des Baugesetzbuches.

4.            Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und           sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten.

5.            Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt der Vorhabenträger. 

 

 

Abstimmungsergebnis:                               Einstimmig beschlossen