Es liegt folgende Anfrage der CDU-Fraktion vom 23. November 2023 vor:

 

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hofmann,

der § 29 unserer Geschäftsordnung lautet wie folgt:

Unerledigte Anträge werden jeweils drei Monate vor Jahresende durch den Stadtverordnetenvorsteher mitgeteilt bzw. drei Monate vor Ende der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt.

 

Nach unserer Lesart hätten die unerledigten Anträge bis zum 30. September mitgeteilt werden sollen.

 

Sofern wir den § 29 der Geschäftsordnung richtig auslegen, bittet die CDU-Fraktion um kurzfristige Vorlage einer Aufstellung über die aktuell unerledigten Anträge, damit wir uns einen Überblick über den Umfang verschaffen und ggf. eigene Anträge für erledigt erklären oder/und einen Abgleich mit den Haushaltsansätzen durchführen können.

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin teilt hierzu folgendes mit:

 

Offen sind Stand 14.09.2023:

 

A-044 Antrag der CDU vom 03.07.2021 in Bezug auf den Punkt Festlegung der Baulandpreise Hausen-Ost

Kann erst beschlossen werden, wenn Klarheit über die Kosten herrscht

 

A-098 Antrag der FW vom  09.01.2022 Einführung einer Beschlussübersicht
und

A-101 Antrag SPD und Grüne vom 21.01.2022 Erhöhung der Transparenz bei Antragsverfolgung

Ist laut Bürgermeister in Auftrag gegeben worden, bis zur Lösung gibt es eine Tabelle in Session-Net

 

A-232 Antrag FW vom 27.06.2023  Bericht der VertreterInnen der Stadt in Verbänden und Beiräten

Zunächst soll versucht werden, die Stadtverordneten mit Hilfe von Protokollen zu informieren, daher bleibt der Antrag im Geschäftsgang

 

A-244 Antrag CDU Folgekostenaufstellung für Investitionen

Dies wollte die CDU konkretisieren (liegt mittlerweile vor)

 

Außerdem wurden in der Sitzung vom 09.11.2023 der Antrag A-259 der CDU bzgl. Verfahren Beratung "Hinter der Friedensstraße" für erledigt erklärt.