Stadtverordneter Eckart Hafemann berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt und des Haupt- und Finanzausschusses.

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Antrag wie folgt abstimmen:

 

Der Magistrat der Stadt Pohlheim wird aufgefordert, für den Bebauungsplan Nr. 27 „Ortszentrum Schiffenbergstr./Ledergasse“ eine Veränderungssperre mittels Satzung wie folgt zu veranlassen:

 

§1 Zu sichernde Planung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim hat mit Beschluss vom …………………….. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 „Ortszentrum Schiffenbergstr./Ledergasse“ im Stadtteil Garbenteich beschlossen. Sicherung dieser Planung wird für das in § 2 der Satzung bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre erlassen.

 

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den gesamten Bereich des Bebauungsplans Nr. 27 und umfasst damit folgende Flurstücke: 76; 77/1; 79/1; 80/1; 81; 82; 88/1; 90; 91/3; 93/3; 95/3; 96/1; 99/1; 100; 101/4; 102/4; 110/3; 110/4; 111/2; 111/3; 115/1; 116; 117; 119/1; 120; 123; 125/2; 127/2; 129/2; 137/3; 664/3; 666/1; 667; 733 in Flur 1 der Gemarkung Garbenteich.

 

§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre

(1)   In dem von der Veränderungssperre betroffenem Gebiet dürfen

       a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht               beseitigt werden;

       b)  Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und                baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder                  anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

 

(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen der Stadt Pohlheim von Absatz 1 des § 3 der Satzung eine Ausnahme zugelassen werden.

 

§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.

Sie tritt 2 Jahre nach dem Tag der Bekanntmachung außer Kraft.

Auf die Möglichkeit zur Verlängerung (§ 17 BauGB) wird hingewiesen.

 

Abstimmungsergebnis:                  Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                           18 Ja-Stimmen (11 SPD, 6 Grüne, 1 FW)

                                                           4 Nein-Stimmen (2 FDP, 2 FW)

                                                           9 Enthaltungen (7 CDU, 2 FW)