Sitzung: 14.12.2023 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: A-266/2021-2026
Stadtverordneter Eckart Hafemann berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt und des Haupt- und Finanzausschusses.
Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Antrag wie folgt abstimmen:
Der
Magistrat der Stadt Pohlheim wird aufgefordert, für den Bebauungsplan Nr. 27 „Ortszentrum
Schiffenbergstr./Ledergasse“ eine Veränderungssperre mittels Satzung wie folgt
zu veranlassen:
§1 Zu
sichernde Planung
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim hat mit Beschluss vom ……………………..
die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 „Ortszentrum
Schiffenbergstr./Ledergasse“ im Stadtteil Garbenteich beschlossen. Sicherung
dieser Planung wird für das in § 2 der Satzung bezeichnete Gebiet eine
Veränderungssperre erlassen.
§ 2 Räumlicher
Geltungsbereich
Die
Veränderungssperre erstreckt sich auf den gesamten Bereich des Bebauungsplans
Nr. 27 und umfasst damit folgende Flurstücke: 76; 77/1; 79/1; 80/1; 81; 82;
88/1; 90; 91/3; 93/3; 95/3; 96/1; 99/1; 100; 101/4; 102/4; 110/3; 110/4; 111/2;
111/3; 115/1; 116; 117; 119/1; 120; 123; 125/2; 127/2; 129/2; 137/3; 664/3;
666/1; 667; 733 in Flur 1 der Gemarkung Garbenteich.
§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre
(1) In
dem von der Veränderungssperre betroffenem Gebiet dürfen
a)
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt
werden;
b) Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde
Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen
nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen
werden.
(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann
durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen der Stadt Pohlheim von Absatz
1 des § 3 der Satzung eine Ausnahme zugelassen werden.
§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Sie tritt 2 Jahre nach dem Tag der Bekanntmachung außer Kraft.
Auf die Möglichkeit
zur Verlängerung (§ 17 BauGB) wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit
beschlossen
18 Ja-Stimmen (11 SPD, 6 Grüne, 1 FW)
4 Nein-Stimmen (2 FDP, 2 FW)
9 Enthaltungen (7 CDU, 2 FW)