Sitzung: 14.12.2023 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: A-278/2021-2026
Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 23. November 2023 vor:
Für den Haushalt
2024 werden die Haushaltsvermerke um einen Absatz erweitert.
Dieser lautet:
Nach§ 12 Abs. 1
GemHVO ist vor einer Investitionsentscheidung von erheblicher Bedeutung ein
Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren Möglichkeiten aufzustellen. Es ist
mindestens ein Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und
Folgekosten durchzuführen um die wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln.
Erhebliche Investitionen sind solche mit einem Gesamthaushaltsansatz über
250.000 €. Für grundhafte Straßensanierungen und erstmalige Straßenausbauten
ist eine Folgekostenaufstellung entbehrlich.
Stadtverordnete Dr. Melanie Neeb bringt den Antrag ein, begründet ihn und verweist ihn in den Haupt- und Finanzausschuss.