Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 23. November 2023 vor:

 

Für den Haushalt 2024 werden die Haushaltsvermerke um einen Absatz erweitert.

 

Dieser lautet:

 

Nach§ 12 Abs. 1 GemHVO ist vor einer Investitionsentscheidung von erheblicher Bedeutung ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren Möglichkeiten aufzustellen. Es ist mindestens ein Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Folgekosten durchzuführen um die wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln. Erhebliche Investitionen sind solche mit einem Gesamthaushaltsansatz über 250.000 €. Für grundhafte Straßensanierungen und erstmalige Straßenausbauten ist eine Folgekostenaufstellung entbehrlich.

 

Stadtverordnete Dr. Melanie Neeb bringt den Antrag ein, begründet ihn und verweist ihn in den Haupt- und Finanzausschuss.