Sitzung: 14.12.2023 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: A-274/2021-2026
Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 23. November 2023 vor:
Die
Stadtverordnetenversammlung ändert bzw. ergänzt ihre Geschäftsordnung wie folgt
-
Schriftliche
Anfragen und (§ 32)
-
Anfragen
in der Stadtverordnetenversammlung (§ 32 a)
Der § 32 wird wie
folgt gefasst und um den § 32 a ergänzt:
§ 32 Schriftliche
Anfragen
(1) Schriftliche
Anfragen von Stadtverordneten oder einer Fraktion an den Magistrat sind bei der
Stadtverordnetenvorsteherin oder dem Stadtverordnetenvorsteher einzureichen.
Die Anfragen können auch in elektronsicher Form erfolgen. Die Anfragen werden
unmittelbar an den Magistrat weitergeleitet und sind durch diesen ohne
Verzögern zu beantworten.
(2) Sollte
die Anfrage nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen beantwortet werden, ist
sie auf Antrag einer Fraktion oder der Fragestellerin bzw. des Fragestellers
auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu
setzen und zur Diskussion zu stellen. Zur Begründung der Anfrage erhält
zunächst die Anfragende oder der Anfrager das Wort.
§ 32 a Anfragen in
der Stadtverordnetenversammlung
(1) In
jeder Stadtverordnetenversammlung können mündliche Fragen an den Magistrat über
Gegenstände aus dem Geschäftsbereich des Magistrats gestellt werden.
(2) Es
können nach der Beantwortung der Fragen insgesamt zwei Zusatzfragen zum
Fragegegenstand gestellt werden. Zusätzlich kann jede Fraktion zum
Fragegegenstand eine Zusatzfrage stellen.
Stadtverordnete Dr. Melanie Neeb bringt den Antrag ein, begründet ihn und verweist ihn in den Ältestenrat sowie in den Haupt- und Finanzausschuss.