Es wird auf den redaktionellen Fehler in der Anlage zur Vorlage verwiesen (STV-202/2021-2026, „Bericht Jahresabschlussprüfung“, Anlage 4, Blatt 2). Hier liegt ein Vorzeichenfehler beim Jahresergebnis vor. Die Korrektur dieser Seite wurde als weitere Anlage zur Vorlage hinzugefügt.

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, den vorgelegten Jahresabschluss 2022, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht, der mit einem handelsrechtlichen Jahresverlust von 74.126,01 Euro abschließt, sowie den Prüfbericht mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3.4 der Eigenbetriebssatzung festzustellen. Der Bericht über die am 23.05.2023 durchgeführte Kassenprüfung wird zur Kenntnis genommen.“

 

 

Abstimmungsergebnis:                                Einstimmig beschlossen