Dem Haupt und Finanzausschuss liegt der folgende Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 28.10.2023 vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim möge beschließen:

 

Der Magistrat der Stadt Pohlheim wird aufgefordert, für den Bebauungsplan Nr. 27 „Ortszentrum Schiffenbergstr./Ledergasse“ eine Veränderungssperre mittels Satzung wie folgt zu veranlassen:

 

§1 Zu sichernde Planung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim hat mit Beschluss vom …………………….. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 „Ortszentrum Schiffenbergstr./Ledergasse“ im Stadtteil Garbenteich beschlossen. Sicherung dieser Planung wird für das in § 2 der Satzung bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre erlassen.

 

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den gesamten Bereich des Bebauungsplans Nr. 27 und umfasst damit folgende Flurstücke: 76; 77/1; 79/1; 80/1; 81; 82; 88/1; 90; 91/3; 93/3; 95/3; 96/1; 99/1; 100; 101/4; 102/4; 110/3; 110/4; 111/2; 111/3; 115/1; 116; 117; 119/1; 120; 123; 125/2; 127/2; 129/2; 137/3; 664/3; 666/1; 667; 733 in Flur 1 der Gemarkung Garbenteich.

 

§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre

(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenem Gebiet dürfen

a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;

b) Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen der Stadt Pohlheim von Absatz 1 des § 3 der Satzung eine Ausnahme zugelassen werden.

 

§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt 2 Jahre nach dem Tag der Bekanntmachung außer Kraft. Auf die Möglichkeit zur Verlängerung (§ 17 BauGB) wird hingewiesen.“

 

Der stellv. Vorsitzende Eckart Hafemann berichtet aus dem BSU und lässt anschließend über den Antrag abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                               Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                                                               5 Ja-Stimmen

                                                                                              1 Nein-Stimme

                                                                                              3 Enthaltungen