Dem Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt liegt folgender Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 28.10.2023 vor:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim möge beschließen:

 

Der Magistrat der Stadt Pohlheim wird aufgefordert, für den Bebauungsplan Nr. 27 „Ortszentrum Schiffenbergstr./Ledergasse“ eine Veränderungssperre mittels Satzung wie folgt zu veranlassen:

 

§1 Zu sichernde Planung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim hat mit Beschluss vom …………………….. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 „Ortszentrum Schiffenbergstr./Ledergasse“ im Stadtteil Garbenteich beschlossen. Sicherung dieser Planung wird für das in § 2 der Satzung bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre erlassen.

 

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den gesamten Bereich des Bebauungsplans Nr. 27 und umfasst damit folgende Flurstücke: 76; 77/1; 79/1; 80/1; 81; 82; 88/1; 90; 91/3; 93/3; 95/3; 96/1; 99/1; 100; 101/4; 102/4; 110/3; 110/4; 111/2; 111/3; 115/1; 116; 117; 119/1; 120; 123; 125/2; 127/2; 129/2; 137/3; 664/3; 666/1; 667; 733 in Flur 1 der Gemarkung Garbenteich.

 

§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre

(1)          In dem von der Veränderungssperre betroffenem Gebiet dürfen

                a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht    beseitigt werden;

b) Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

 

(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen der Stadt Pohlheim von Absatz 1 des § 3 der Satzung eine Ausnahme zugelassen werden.

 

§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.

Sie tritt 2 Jahre nach dem Tag der Bekanntmachung außer Kraft.

Auf die Möglichkeit zur Verlängerung (§ 17 BauGB) wird hingewiesen.

 

 

Über den Antrag wird wie folgt abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:                               Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                                                              4 Ja-Stimmen

                                                                                              2 Nein-Stimmen

                                                                                              3 Enthaltungen