Sitzung: 04.12.2023 Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
Vorlage: A-266/2021-2026
Dem Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt liegt folgender Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 28.10.2023 vor:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim möge beschließen:
Der Magistrat der
Stadt Pohlheim wird aufgefordert, für den Bebauungsplan Nr. 27 „Ortszentrum
Schiffenbergstr./Ledergasse“ eine Veränderungssperre mittels Satzung wie folgt
zu veranlassen:
§1 Zu sichernde Planung
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim hat mit Beschluss vom ……………………..
die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 „Ortszentrum
Schiffenbergstr./Ledergasse“ im Stadtteil Garbenteich beschlossen. Sicherung
dieser Planung wird für das in § 2 der Satzung bezeichnete Gebiet eine
Veränderungssperre erlassen.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Die
Veränderungssperre erstreckt sich auf den gesamten Bereich des Bebauungsplans
Nr. 27 und umfasst damit folgende Flurstücke: 76; 77/1; 79/1; 80/1; 81; 82;
88/1; 90; 91/3; 93/3; 95/3; 96/1; 99/1; 100; 101/4; 102/4; 110/3; 110/4; 111/2;
111/3; 115/1; 116; 117; 119/1; 120; 123; 125/2; 127/2; 129/2; 137/3; 664/3;
666/1; 667; 733 in Flur 1 der Gemarkung Garbenteich.
§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre
(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenem Gebiet dürfen
a) Vorhaben im Sinne des § 29
BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
b) Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken
und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs-
oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
(2) Wenn
überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann durch die
Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen der Stadt Pohlheim von Absatz 1 des § 3
der Satzung eine Ausnahme zugelassen werden.
§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Sie tritt 2 Jahre nach dem Tag der Bekanntmachung außer Kraft.
Auf die Möglichkeit zur Verlängerung (§ 17 BauGB) wird hingewiesen.
Über den Antrag wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: Mit
Stimmenmehrheit beschlossen
4
Ja-Stimmen
2
Nein-Stimmen
3
Enthaltungen