Erster Stadtrat Klaus Dieter Gimbel beantwortet die Anfrage Top 12.1 der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt vom 05.06.2023:

 

Auf Nachfrage beim Landkreis Gießen, der Uni Gießen und der THM teilen diese mit, dass es keine Möglichkeit gibt, solche Gutachten / Fachexpertisen zu erstellen.

 

Sofern Gebäude Schäden / Risse aufweisen, ist die/der Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer*in verantwortlich. Ihnen obliegt die Verkehrssicherungspflicht am Gebäude. In diesem Rahmen müssen bei Vorliegen von Schäden entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass von der Eigentümerin/dem Eigentümer des Objektes eine Fachperson (Architekt/Statiker/Gutachter) beauftragt werden muss (Eigentum verpflichtet).

 

Die Gemeinde bzw. Stadt Pohlheim hat hier keine Handlungsmöglichkeiten.