StV Lemcke berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, nachfolgende Aufhebungssatzung zur Satzung der Stadt Pohlheim über die Benutzung der Gemeindewaagen zu beschließen.

 

„Aufhebungssatzung zur Satzung der Stadt Pohlheim

über die Benutzung der Gemeindewaagen

 

Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2014 (GVBl. I S. 178) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim am 27. März 2015 folgende Aufhebungssatzung zu der in der Fassung der 1. Änderungssatzung am 1. Juli 1981 in Kraft getretenen Satzung der Stadt Pohlheim über die Benutzung der Gemeindewaagen vom 28. August 1973 beschlossen.

 

I.

 

Die Satzung der Stadt Pohlheim über die Benutzung der Gemeindewaagen vom 28. August 1973 - in der Fassung der 1. Änderungssatzung, beschlossen in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juni 1981, Punkt 4, bekannt gemacht in dem Mitteilungsblatt für die Stadt Pohlheim vom 25. Juni 1981 und in Kraft getreten am 1. Juli 1981 - wird aufgehoben.

 

II.

 

Die Aufhebungssatzung zu der in der Fassung der 1. Änderungssatzung am 1. Juli 1981 in Kraft getretenen Satzung der Stadt Pohlheim über die Benutzung der Gemeindewaagen vom 28. August 1973 tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

Pohlheim, _____________________

 

Der Magistrat der Stadt Pohlheim

Udo Schöffmann

Bürgermeister“

 

Abstimmungsergebnis:                               Einstimmig beschlossen