StV Lemcke berichtet aus der Sitzung des Haupt und Finanzausschusses.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, nachfolgende Aufhebungssatzung zur Satzung und Gebührenordnung der Stadt Pohl-heim über die Vatertierhaltung.

 

„Aufhebungssatzung zur Satzung und Gebührenordnung der Stadt Pohlheim

über die Vatertierhaltung

 

Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2014 (GVBl. I S. 178) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim am 27. März 2015 folgende Aufhebungssatzung zu der am 1. Juli 1978 in Kraft getretenen Satzung und Gebührenordnung der Stadt Pohlheim über die Vatertierhaltung beschlossen.

 

I.

 

Die Satzung und Gebührenordnung der Stadt Pohlheim über die Vatertierhaltung - beschlossen in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. Juni 1978, Punkt 11, bekannt gemacht in dem Mitteilungsblatt für die Stadt Pohlheim vom 29. Juni 1978 und in Kraft getreten am 1. Juli 1978 - wird aufgehoben.

 

II.

 

Die Aufhebungssatzung zu der am 1. Juli 1978 in Kraft getretenen Satzung und Gebührenordnung der Stadt Pohlheim über die Vatertierhaltung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

Pohlheim, _____________________

 

Der Magistrat der Stadt Pohlheim

Udo Schöffmann

Bürgermeister“

 

Abstimmungsergebnis:                               Einstimmig beschlossen