Sitzung: 04.09.2023 Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
Vor Eintritt in die
Tagesordnung teilt Stadtverordnetenvorsteherin Hiltrud Hofmann mit, dass
Mitschnitte von Redebeiträgen in Form von Ton- oder Filmaufnahmen strengstens
untersagt sind. Dieses Handeln stellt eine Grundrechtsverletzung dar und kann
ein Straftatbestand darstellen. Die Kommunalaufsicht des Landkreis Gießen hat
mitgeteilt, dass es einen Hinweis auf einen Verdachtsfall in den Pohlheimer
Gremien gibt.