Stadtverordneter Eckart Hafemann berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt.

 

Stadtverordneter Peter Alexander beantragt, den Beschlussvorschlag nach Satz 1 wie folgt zu ergänzen:

 

„Bei der vergleichenden Kostenschätzung ist zu berücksichtigen, bei der Variante 5 ist die BGF von 969 m² voll nutzungsfähig, bei der Variante 1 ist nach derzeitigem Kenntnisstand die BGF von 634 m² nicht zu 100% nutzungsfähig.“

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt somit über folgenden Beschluss abstimmen:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, eine vergleichende Kostenschätzung für die Varianten 1 und 5 inclusive einer CO² Bilanz im Bau und Betrieb zu erstellen.

 

Bei der vergleichenden Kostenschätzung ist zu berücksichtigen, bei der Variante 5 ist die BGF von 969 m² voll nutzungsfähig, bei der Variante 1 ist nach derzeitigem Kenntnisstand die BGF von 634 m² nicht zu 100% nutzungsfähig.

 

Für die zwei Varianten ist auch eine zeitliche Schätzung abzugeben.

 

Hierzu ist das Architekturbüro Solid GmbH durch den Magistrat zu beauftragen.

 

Der Sperrvermerk bei der Investitionsnummer I01005-21-Investition Ludwigstraße 37 ist in einem Teilbetrag i. H. v. 200.000,00 € aufzuheben.

 

Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, den Bedarf für Verwaltungsräumlichkeiten bis September 2023 aufzuzeigen.“

 

 

Abstimmungsergebnis                   Einstimmig beschlossen

                                                           30 Ja-Stimmen (12 SPD, 10 CDU, 4 Grüne, 4 FW)

                                                           1 Enthaltung (FDP)