Sitzung: 20.07.2023 Stadtverordnetenversammlung
Stadtverordneter Eckart Hafemann berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt.
Stadtverordneter Peter Alexander beantragt, den Beschlussvorschlag nach Satz 1 wie folgt zu ergänzen:
„Bei der vergleichenden Kostenschätzung ist zu berücksichtigen, bei der Variante 5 ist die BGF von 969 m² voll nutzungsfähig, bei der Variante 1 ist nach derzeitigem Kenntnisstand die BGF von 634 m² nicht zu 100% nutzungsfähig.“
Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt somit über folgenden Beschluss abstimmen:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, eine vergleichende Kostenschätzung für die Varianten 1 und 5 inclusive einer CO² Bilanz im Bau und Betrieb zu erstellen.
Bei der vergleichenden Kostenschätzung ist zu berücksichtigen, bei der Variante 5 ist die BGF von 969 m² voll nutzungsfähig, bei der Variante 1 ist nach derzeitigem Kenntnisstand die BGF von 634 m² nicht zu 100% nutzungsfähig.
Für die zwei Varianten ist auch eine zeitliche Schätzung abzugeben.
Hierzu ist das Architekturbüro Solid GmbH durch den Magistrat zu beauftragen.
Der Sperrvermerk bei der Investitionsnummer I01005-21-Investition Ludwigstraße 37 ist in einem Teilbetrag i. H. v. 200.000,00 € aufzuheben.
Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, den Bedarf für Verwaltungsräumlichkeiten bis September 2023 aufzuzeigen.“
Abstimmungsergebnis Einstimmig beschlossen
30 Ja-Stimmen (12 SPD, 10 CDU, 4 Grüne, 4 FW)
1 Enthaltung (FDP)