Sitzung: 23.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, nachfolgende Aufhebungssatzung zur Satzung der Stadt Pohlheim über die Benutzung der Gemeindewaagen zu beschließen.
„Aufhebungssatzung zur Satzung der Stadt Pohlheim
über die Benutzung der Gemeindewaagen
Aufgrund des § 5 der Hessischen
Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005
(GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2014 (GVBl. I
S. 178) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim am 27. März
2015 folgende Aufhebungssatzung zu der in der Fassung der
1. Änderungssatzung am 1. Juli 1981 in Kraft getretenen Satzung der
Stadt Pohlheim über die Benutzung der Gemeindewaagen vom 28. August 1973
beschlossen.
I.
Die Satzung der Stadt Pohlheim über die Benutzung
der Gemeindewaagen vom 28. August 1973 - in der Fassung der
1. Änderungssatzung, beschlossen in der Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15. Juni 1981, Punkt 4, bekannt
gemacht in dem Mitteilungsblatt für die Stadt Pohlheim vom 25. Juni 1981
und in Kraft getreten am 1. Juli 1981 - wird aufgehoben.
II.
Die Aufhebungssatzung zu der in der Fassung
der 1. Änderungssatzung am 1. Juli 1981 in Kraft getretenen Satzung
der Stadt Pohlheim über die Benutzung der Gemeindewaagen vom 28. August
1973 tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Pohlheim, _____________________
Der Magistrat der Stadt Pohlheim
Udo Schöffmann
Bürgermeister“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen