Es liegen folgenden Anfragen des Stadtverordneten Prof. Dr. Ernst- Ulrich Huster vor:

 

„Sehr verehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

 

hiermit stelle ich zwei Anfragen an den Magistrat der Stadt Pohlheim, vertreten durch den Herrn Bürgermeister:

 

1.    Im Stadtteil Watzenborn-Steinberg stagniert eine Baustelle am Kreuzplatz/ Bahnhof-straße. Der Baukran wurde demontiert. Weitere Baufortschritte sind nicht zu erkennen. Fragen: Ist der Stadt Pohlheim der Grund für den Baustopp bekannt? Warum muss das Baugerüst, das den an sich schon sehr engen Bürgersteig komplett blockiert, stehen bleiben, obwohl es derzeit nicht genutzt wird? Wie schätzen Sie die Gefährdung der Passanten an dieser Stelle ein, zumal auf der anderen Straßenseite gegenüber diesem Baugerüst auch noch die Bushaltestelle der Linie 375 liegt? Wie gedenkt die Stadt in Zukunft bei der Erteilung von Genehmigungen für die Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrswegen während einer Bauphase mit möglicherweise eintretenden Baustopps umzugehen?

2.    Aufgrund des bestehenden Defizits an Plätzen in den Kindertagesstätten kann nicht allen Anträgen entsprochen werden, es werden aber offensichtlich auch keine Auskünfte erteilt, ob man auf einer Warteliste vermerkt ist und welchen Platz man da einnimmt.

Fragen: Nach welchen Kriterien erfolgen Zusagen bzw. Absagen von Anträgen auf Zuteilung eines Betreuungsplatzes in einer Kita in Pohlheim? Gibt es hier vergleichbare Kriterien bei den kommunalen und bei den Kitas, die in Trägerschaft der Lebenshilfe geführt werden? Trifft es zu, dass Kitaplätze bevorzugt an neu zugezogene Familien bzw. deren Kinder vergeben werden? Warum gibt es keine Wartelisten mit dem Effekt, dass Antragsteller*innen absehen können, wann in etwa mit der Zuteilung eines Kita-Platzes gerechnet werden kann? Ist der Stadt bekannt, dass Arbeitgeber*innen von Mitarbeiter*innen, die wegen der Betreuung eines Kindes freigestellt sind, Auskunft begehren, wann mit einer Rückkehr an den freigehaltenen Arbeitsplatz zu rechnen ist?“

 

Bürgermeister Andreas Ruck beantwortet die Anfragen:

 

Zu 1:

 

Die Erteilung eines Baustopps erfolgt durch die Bauaufsicht des Landkreises Gießen. Die Stadt Pohlheim erhält lediglich Kenntnis davon. Nähere Informationen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weitergegeben werden. Zudem informiert der Bürgermeister über die Funktion des Arbeitsgerüstes, Zweckmäßigkeit des Rückbaus und über die vorliegende Gerüstgenehmigung.

 

Zu 2:

 

1.    Nach welchen Kriterien erfolgen Zusagen bzw. Absagen von Anträgen auf Zuteilung eines Betreuungsplatzes in einer Kita in Pohlheim?

 

Die Zuteilung eines Betreuungsplatzes erfolgt gemäß der Aufnahmekriterien nach

§ 5 der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Pohlheim (Benutzungssatzung).

 

2.    Gibt es hier vergleichbare Kriterien bei den kommunalen und bei den Kitas, die in Trägerschaft der Lebenshilfe geführt werden?

 

Es gibt keine Unterschiede. Auch die Kitas in Trägerschaft der Lebenshilfe sind bei der Zuteilung der Betreuungsplätze an die Kriterien der o. g. Satzung gebunden.

 

3.    Trifft es zu, dass Kitaplätze bevorzugt an neu zugezogene Familien bzw. deren Kinder vergeben werden?

 

                Es trifft nicht zu, dass Kitaplätze bevorzugt an neu zugezogene Familien vergeben           werden.

 

4.    Warum gibt es keine Wartelisten mit dem Effekt, dass Antragsteller*innen absehen können, wann in etwa mit der Zuteilung eines Kitaplatzes gerechnet werden kann?

 

Grundsätzlich erhalten alle Eltern, die Ihr Kind über das Anmeldeportal „webKITA“ voranmelden eine Bestätigung per E-Mail, dass Ihr Kind auf einer Warteliste aufgenommen wurde. Auch bei Aufnahmegesprächen mit Eltern wird auf die Warteliste hingewiesen. Nur der Effekt wann mit einer Zuteilung eines Kitaplatzes gerechnet werden kann, lässt sich aufgrund der Komplexität der Platzvergaben nicht darstellen.

 

5.    Ist der Stadt bekannt, dass Arbeitgeber*innen von Mitarbeiter*innen, die wegen der Betreuung eines Kindes freigestellt sind, Auskunft begehren, wann mit einer Rückkehr an den freigehaltenen Arbeitsplatz zu rechnen ist?

 

In Einzelfällen wurde dies in Aufnahmegesprächen von Eltern erwähnt. Die Regel jedoch ist es nicht.