StV Lutz teilt mit, dass an jedem ersten Mittwoch im Monat ab 13:30 Uhr der Kindergarten Dorf-Güll aufgrund der Mitarbeiterbesprechungen geschlossen sei und stellt hierzu folgende Fragen:

 

a)                  Warum erfolgen die Besprechungen nicht außerhalb der normalen und durch die Eltern bezahlten Betreuungszeiten?

b)                 Haben die Eltern nach der Satzung Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung ihrer Gebühren, wenn ein Kindergarten innerhalb der vereinbarten Betreuungszeiten regelmäßig geschlossen ist?

c)                  Erfolgen die Mitarbeiterbesprechungen in den anderen städtischen Kindergärten ebenfalls während der Betreuungszeiten und müssen die Kinder auch dort vorzeitig abgeholt werden?

 

Erste Stadträtin Sames-Postel sagt Beantwortung zu.